Ein wichtiger Punkt: Die Höhe der Integrationszulagen und der Einkommensfreibeträge sollen auf Verordnungsstufe geregelt werden. «Es macht keinen Sinn, detaillierte Frankenbeträge zum Beispiel der Integrationszulage im Gesetz festzuschreiben», sagt Hans-Peter Kohler (FDP) als Vertreter der Kommissionsmehrheit. Die Regelung auf Verordnungsstufe erlaube der Regierung mehr Flexibilität.
Stefan Jordi (SP) als Vertreter der Kommissionsminderheit befürchtet hingegen, dass der Regierungsrat die Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe SKOS damit auch bei den Integrationszulagen und Einkommensfreibeträgen unterbieten kann. Es gebe entsprechende Signale aus der Regierung. «Damit werden gerade diejenigen Leute, die sich integrieren und arbeiten wollen, noch mehr bestraft», sagt Jordi.
Die Kommission schickt ihre Anträge ans Parlament mit einer knappen Mehrheit: 8 Mitglieder sagten Ja, 7 Nein, jemand hat sich enthalten.
Im vergangenen Dezember hat der Grosse Rat in einer ersten Lesung eine Revision des Sozialhilfegesetzes beschlossen, die mit dem Grundbedarf für Sozialhilfebezüger die schweizweit zur Anwendung kommenden Richtlinien der SKOS zu unterschreiten. Der Grundbedarf liegt demnach bei Erwachsenen ab 25 Jahren sowie bei Minderjährigen maximal acht Prozent unter den Richtlinien.