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Gefährliche Ideologien Wann gilt jemand als Gefährder oder Gefährderin?

Das Terror-Bekämpfungsgesetz führt zusätzliche Massnahmen ein, um terroristische Ideen frühzeitig zu vereiteln.

Um Terroranschläge in der Schweiz zu verhindern, will die Politik den Behörden mehr präventive Mittel in die Hände geben. Konkret geht es von der einfachen Meldepflicht über Kontakt- oder Rayonverbote, zur Ausreisesperre oder zum Hausarrest. Die Details regelt das «Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus», das am 13. Juni zur Abstimmung kommt.

René Bühler, der stellvertretende Direktor des Bundesamtes für Polizei (Fedpol), ist zuständig für die Kriminalprävention und sagt: «Den terroristischen Gefährder gibt es nicht. Ob eine Person eine terroristische Gefahr darstellt, muss in jedem einzelnen Fall spezifisch geprüft werden.»

Es sei keinesfalls so, dass alle potenziell Gefährder seien, sagt Bühler. Bedingung sei die unmittelbare Gefahr einer terroristischen Aktivität, die verhindert werden müsse. «Eine terroristische Aktivität ist eine Handlung, die darauf ausgerichtet ist, die staatliche Ordnung umzustürzen.»

Nach dieser Definition richten sich die Behörden seit einigen Jahren. Im Rahmen des Nachrichtendienstgesetzes erhielt sie Rückhalt von über 65 Prozent der Stimmbevölkerung.

Ein Gefährder, wer an eine politische Demo geht?

Doch bei der Abstimmungsvorlage für mehr präventive Mittel gegen Terrorismus kritisiert nun die Gegnerschaft – bestehend aus SP, GLP, Grünen sowie Menschenrechtsorganisationen – diese Definition als zu schwammig. Ihre Angst ist, dass jede politische Aktivität, auch das Demonstrieren für das Klima, als terroristische Aktivität gedeutet werden könnte. Doch die Behörden verneinen dies.

Bühler macht ein Beispiel: Wenn sich Junge im Boxclub radikalisieren, soll dieser Kontakt gekappt werden: «Zum Beispiel wird der Boxclub für sie verboten. Es kann auch ein Rayonverbot ausgesprochen werden.» Oder wenn sie eine Dschihadreise planen, sollen die Behörden eingreifen können.

Ziel sei es, terroristische Straftaten so zu verhindern. Das gilt auch für zurückgekehrte Dschihad-Reisende und für bereits Verurteilte: «Die haben ihre Ideologie schon in einer Straftat manifestiert. Wenn die aus dem Gefängnis kommen, können die noch stark radikalisiert sein. Wir möchten sie in einem Bedrohungsmanagement weiterhin betreuen können.»

Kantone sind zuständig

Für dieses Bedrohungsmanagement sind die Kantone zuständig. Sie halten den Kontakt zu den Gefährderinnen und Gefährdern. Wenn sich diese widersetzen, kommen die präventiven polizeilichen Massnahmen zum Zug.

Diese sind zeitlich auf sechs Monate befristet. Es gibt keinen Eintrag ins Strafregister. Informiert werden laut René Bühler nur die Involvierten: «Die betroffene Person wird über den Entscheid vorab informiert und natürlich der antragstellende Kanton. Wenn es Minderjährige sind, werden deren gesetzliche Vertreter selbstverständlich auch informiert.»

Bei der einschneidendsten Massnahme, dem Hausarrest, sind Ausnahmen möglich, etwa für die Arbeit oder die Ausbildung, für die Religion oder für familiäre Kontakte.

Im Moment 50 Personen unter Beobachtung

Aktuell zählen die Schweizer Behörden knapp 50 Menschen, die zu Terrorismus aufrufen oder die Idee des dschihadistischen oder einer anderen Form von Terrorismus unterstützen. Bühler vom Fedpol ist überzeugt, dass sich mit den zusätzlichen Massnahmen heutige Lücken in der Terrorabwehr schliessen lassen. Oder kurz gesagt: dass die Schweiz so sicherer wird.

Rendez-vous, 04.05.21, 12:30 Uhr

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