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Verfügung des Bundesgerichts Competec darf Bagger auffahren lassen

  • Das Bundesgericht prüft eine Beschwerde von zwei Anwohnern, die sich gegen einen Ausbau des Competec-Logistikzentrums in Willisau wehren. Von dort aus verschickt der Onlinehändler Brack.ch seine Waren.
  • Das definitive Urteil fehlt noch. Das Bundesgericht hat nun aber verfügt, dass der Beschwerde keine aufschiebende Wirkung zukommt. Bei Beschwerden gegen Bauprojekte sei das nicht üblich.
  • Das bedeutet: Competec kann mit dem Ausbau beginnen - bereits im Juli hatte das Kantonsgericht seinen Segen dazu gegeben. Die Anwohner zogen den Fall dann ans Bundesgericht weiter.
  • Falls Competec nun aber mit den Bauarbeiten beginnt, besteht das Risiko, dass die Firma sie später wieder rückgängig machen muss - es ist immer noch möglich, dass das Bundesgericht den Anwohnern Recht gibt.

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