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Wieder Corona-Demo in Bern Grossaufgebot der Polizei wartet auf Demonstranten

Die Stadt Bern und die Kantonspolizei wollen am Samstag das Veranstaltungs- und Kundgebungsverbot durchsetzen.

Der für Samstag angekündigten Kundgebung von Gegnern der Coronamassnahmen will die Berner Kantonspolizei mit einem deutlich grösseren Aufgebot begegnen. Sie pocht auf das bestehende Veranstaltungs- und Kundgebungsverbot.

Dieses Verbot hatte ein paar hundert Corona-Gegner jedoch am 2. und 9. Mai auf dem Bundesplatz bereits kalt gelassen. Die Kundgebungen konnten jeweils nur langsam aufgelöst werden, wie die Kantonspolizei in einer Mitteilung schreibt. Sachliche Gespräche mit den Kundgebungsteilnehmenden seien kaum möglich gewesen.

Kontrollen und Anzeigen

Doch genau dies sei ein wesentlicher Grundsatz, wenn es darum gehe, dass die Polizei die Covid-19-Verordnung des Bundes durchsetzen müsse. «Führen Gespräche nicht zum Ziel, muss die Polizei im Rahmen der Verhältnismässigkeit die nötigen Massnahmen treffen», schreibt die Polizei. Im Falle einer Veranstaltung und der Missachtung der polizeilichen Anweisungen kündigt die Polizei Personenkontrollen und Anzeigen an.

Heterogene Gruppe

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Die Gegner der Coronamassnahmen sind eine heterogene Gruppe von Menschen jeden Alters. Nebst jenen, die unter den wirtschaftlichen Folgen des Pandemie-Lockdowns leiden, demonstrierten auf dem Bundesplatz auch Impf- und Mobilfunkgegner, Antiglobalisierer und Gegner staatlicher Überwachung. Unter die Demonstranten mischten sich aber auch Anhänger derzeit gängiger Verschwörungstheorien zur Pandemie sowie ein landesweit bekannter Rechtsextremer.

Der Berner Gemeinderat machte am Mittwoch bereits deutlich, dass er kein Verständnis für die Demonstrierenden hat. Er verurteilte ausdrücklich «die Missachtung der Vorgaben». Die Demonstrierenden hätten sich auch um die gebotenen Abstände und die weiteren Hygieneregeln foutiert.

Grundrechte in Gefahr?

Die demokratischen Juristinnen und Juristen Bern (DJB) kritisieren die Stadt Bern für ihren Umgang mit Demonstrierenden während der Pandemie. Man begrüsse zwar die Massnahmen von Bund, Kanton und Stadt, «angesichts der Corona-Pandemie Zusammenkünfte von Per­sonen zu regulieren und damit die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen.» Die Massnahmen seien aber verhältnismässig umzusetzen.

Die DJB berufen sich auf Erläuterungen vom 8. Mai zur Covid-19-Verordnung des Bundes, wonach eine Einzelfallbetrachtung für bestimmte Situationen zu ermöglichen sei.

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Gerade auch angesichts der Öffnung von Geschäften und Restaurants fordern die Juristinnen und Juristen die Behörden in einer Mitteilung auf, politische Kundgebungen mit weniger als 5 Personen zu ermöglichen, ebenso grössere Kundgebungen, bei denen die Abstands- und Hygienemassnahmen eingehalten werden.

Die Partizipation an der politischen Meinungsbildung sei genauso wichtig wie das wirtschaftliche Wohlergehen der Bevölkerung, heisst es in der Mitteilung.

Regionaljournal Bern Freiburg Wallis; 17:30 Uhr ; 

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