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So kommt der Entscheid in Krinau an
Aus Regionaljournal Ostschweiz vom 08.04.2019. Bild: Keystone
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Windparks in St. Gallen Wegen Vogelschutz – Kein Windpark im Sarganserland

Die St. Galler Regierung hat Krinau im Toggenburg als möglichen Standort für einen Windpark festgelegt. Nicht in Frage kommt hingegen der Standort Rheinau bei Sargans.

Der vorgeschlagene Standort Rheinau in den Gemeinden Sargans, Mels und Vilters-Wangs kommt für die St. Galler Regierung nicht in Frage wegen eines Konflikts mit dem Vogelschutz.

Laut Regierung ist der Windpark «aktuell nicht genehmigungsfähig». Der Grund sei ein ungelöster Konflikt mit dem Vogelschutz. Die Regierung nahm den Standort Rheinau deshalb nicht als Windenergie-Standort in den Richtplan auf.

Windpark im Toggenburg grundsätzlich machbar

Hingegen hat die St. Galler Regierung Krinau im Toggenburg als möglichen Standort für einen Windpark festgelegt. Sie hat nämlich die alljährliche Anpassung des Richtplans erlassen, wie die Staatskanzlei am Montag mitteilte. Darin ist der Standort Krinau in den Gemeinden Wattwil und Mosnang für ein Windenergie-Projekt festgelegt. Die Machbarkeit sei grundsätzlich nachgewiesen, heisst es.

Anhand der konkreten Standorte von Windrädern in Krinau seien weitere Abklärungen nötig. Dabei geht es zum einen um die Auswirkungen auf ein angrenzendes Schutzgebiet. Zum andern müssen die Anlagen so platziert werden, dass die Flugsicherheit gewährleistet ist. Krinau liegt im Bereich des Radars des Flughafens Zürich.

Das sagt Regierungsrat Mächler im Kurzinterview

SRF News: Gefühlt gab es gegen den geplanten Windpark Rheinau weniger Widerstand. Täuscht das?

Marc Mächler: Den Standort Rheinau werden wir aktuell nicht aufnehmen, weil es vom Bund eine klare Stellungnahme gab, dass wir das Projekt nicht genehmigen können. Insbesondere der Vogelschutz war ein grosses Thema.

Krinau hingegen bleibt im Richtplan. Es braucht aber noch weitere Abklärungen.

Der Bund hat Vorbehalte. Diese müssen jetzt im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung respektive der Betriebsbewilligung geklärt werden. Es geht um die Flugsicherheit und den Umweltschutz.

Erfolgen diese Abklärungen zeitnah?

Das hängt vom Investor ab – also von jenen, die den Windpark bauen wollen. Das wird nicht der Kanton St. Gallen sein, sondern jene Unternehmungen, welche bauen möchten. Die müssen uns jetzt die entsprechenden Dokumentationen abgeben. Dann werden wir prüfen, ob es allenfalls Anpassungen braucht bei der Höhe der Windräder oder bei der Anzahl.

Die Fragen stellte Karin Kobler.

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Regierungsrat Mächler: Bund hat zum Windpark-Nein beigetragen
aus Regionaljournal Ostschweiz vom 08.04.2019. Bild: Keystone
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