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Wirtschaft Ausländer mit befristeten Verträgen: Nicht alle sind Expats

Angestellten ausländischer Firmen, die vorübergehend in der Schweiz arbeiten, geht es gut. Sie profitieren von Steuererleichterungen. Der Bundesrat will nun den Kreis der Begünstigten einschränken. Denn die Regelung wurde sehr weit ausgelegt. Zum Nachteil der Schweiz.

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Weniger Steuervergünstigungen für «Expats»
aus Echo der Zeit vom 10.04.2014. Bild: Keystone
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Wenn ein Manager aus Deutschland oder ein Computer-Spezialist aus Indien bei einer ausländischen Firma angestellt ist und für ein paar Jahre in der Schweiz arbeitet, hat er steuerliche Vorteile. Er kann die Wohnkosten und die Schulauslagen für die Kinder von den Steuern abziehen. Dass so genannte Expats bevorteilt werden, hat politischen Widerstand ausgelöst.

Deshalb soll nun der Kreis der ausländischen Fachkräfte, die Wohn- und Schulkosten von den Steuern abziehen können, kleiner werden. Das hat der Bundesrat entschieden. Simone Bischoff, Juristin bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung, erklärt, wieso: «Es gibt Abgrenzungsschwierigkeiten zwischen diesen Expats und sonstigen Arbeitnehmenden, die für eine befristete Zeit in die Schweiz kommen.»

Ohne Arbeitgeber im Ausland kein Expat

Was ist ein «Expat»?

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«Expatriate», kurz Expat, wird in der Wirtschaft eine Fachkraft genannt, die von einem Unternehmen, das seinen Hauptsitz im Ausland hat, vorübergehend an eine ausländische Zweigstelle entsandt wird. «Ex» bedeutet lateinisch «aus, heraus» und «patria» heisst «Vaterland».

Zurzeit müssen solche Spezialisten nicht zwingend von einem ausländischen Arbeitgeber entsandt sein. Dies führt dazu, dass nicht nur IT-Spezialisten, sondern auch Profisportler oder Ärzte als Expats gelten können. Es bestehe das Risiko, dass sämtliche Arbeitsmigranten mit befristetem Arbeitsvertrag von Steuerprivilegien profitierten. Also soll der Kreis eingeschränkt werden, so Simone Bischoff: «Als Expatriate soll eine Person gelten, die von ihrem ausländischen Arbeitgeber für eine befristete Zeit in die Schweiz gesandt wurde, um hier zu arbeiten. Der Begriff der Entsendung ist das Wesentliche.»

Verschärfte Regeln

Nur noch vorübergehend entsandte leitende Angestellte und ausgewiesene Spezialisten sollen als Expats gelten. Und: Sie können ihre Wohnkosten in der Schweiz nur noch dann von den Steuern abziehen, wenn sie in der Heimat ihre Wohnung behalten, aber nicht vermieten. Nicht mehr als Expats gelten dagegen andere ausländische Angestellte in nicht leitender Funktion.

Der Bund reagiert mit seiner Verordnung auf Fälle, in denen die Steuerprivilegien missbräuchlich eingefordert worden sind. Das dürfte die politische Linke freuen: Ihnen sind die Steuerabzüge für Expats schon lange ein Dorn im Auge. In verschiedenen Vorstössen hatten linke Politiker deren Abschaffung verlangt. So weit will der Bundesrat nicht gehen. Doch eine präzisere Regelung soll künftig Missbräuche verhindern.

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