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Zentralschweiz Bedingte Freiheitsstrafe für Schwyzer Polizisten

Der Schwyzer Polizist, der 2012 bei einer Kontrolle einen unbewaffneten Einbrecher erschossen hat, hat sich polizeitaktisch falsch verhalten. Zu diesem Schluss kommt das Schwyzer Strafgericht. Es hat den Mann deshalb zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 15 Monaten verurteilt.

Das Schwyzer Strafgericht sprach den 38-Jährigen der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung schuldig. Bei der Schussabgabe vom 12. September 2012 zwischen Schwyz und der Ibergeregg war nicht nur der Beifahrer eines gestohlenen VW-Busses getötet, sondern auch der Lenker verletzt worden.

Der Polizist war von den beiden Einbrechern nicht angegriffen worden, als er bei einer Kontrolle die Beifahrertür des VW-Busses öffnete. Die Richter anerkannten aber, dass er aufgrund der konkreten Umstände davon ausgehen konnte, dass ein Angriff auf ihn bevorstehe. Er habe sich in einer vermeintlichen Notwehrsituation befunden.

Polizeiliche Grundsätze nicht eingehalten

Das Gericht folgte dem Antrag des Verteidigers auf Freispruch somit nicht. Der Angeklagte habe sich durch sein nicht korrektes Vorgehen selbst in diese vermeintlich gefährliche Lage gebracht, so die Begründung der Richter. Hätte der Mann die polizeitaktischen Grundsätze eingehalten, wäre es auch nicht zum Schusswaffengebrauch gekommen, schreibt das Strafgericht weiter.

Mit dem Urteil folgte das Gericht dem sogenannten Eventualantrag der Staatsanwältin. Im Hauptantrag hatte diese auf vorsätzliche Tötung und fahrlässige Körperverletzung plädiert und eine Strafe von 5 Jahren und 3 Monaten verlangt.

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