Mit der Änderung des Prämienverbilligungsgesetzes im Juli 2013 kommt es zu zahlreichen Neuerungen, wie die Luzerner Staatskanzlei mitteilt. Der Antrag auf Prämienverbilligung muss neu bis am 31. Oktober im Vorjahr eingereicht werden, statt wie bisher bis Ende April des Prämienjahrs.
Die Gesuche um Prämienverbilligung werden zentral bei der Ausgleichskasse Luzern bearbeitet. Die Prämienverbilligung fliesst neu direkt an die Krankenversicherungen und wird nicht mehr an die Versicherten ausbezahlt.
Ob jemand Anspruch auf eine Verbilligung hat, errechnet sich neu aus dem Reinvermögen und dem Nettoeinkommen. Damit könne die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Betroffenen besser ermittelt und die Mittel gezielter verteilt werden, heisst es in der Mitteilung.
Für die Summe der individuellen Prämienverbilligung im Kanton Luzern kommt hauptsächlich der Bund mit 107 Millionen Franken auf. Weiter beteiligen sich Kanton und Gemeinden mit je 31 Millionen Franken.