Der Entscheid fiel mit 42 zu 28 Stimmen, wobei auch zahlreiche Bürgerliche für die Verschärfung stimmten. Definitiv ist die Änderung allerdings noch nicht. Die zweite Lesung mit Schlussabstimmung findet in vier Wochen statt. Der Rat folgte mit diesem Entscheid der Regierung, die die Hürden ebenfalls erhöhen will.
Künftig soll als Mindestgrenze für die Pauschalbesteuerung ein steuerbares Einkommen von 588 000 Franken gelten. Bisher lag die Untergrenze bei 420 000 Franken. Unter einem steuerbaren Vermögen von neu 11,76 Millionen Franken kann sich zudem kein Ausländer mehr pauschal besteuern lassen. Bisher lag die Untergrenze bei 8,4 Millionen. Bis 2020 sollen diese neuen Beträge nur für neu Zugezogene gelten. Danach für alle.
Mehreinnahmen von fast einer halben Millionen Franken
Nur ungefähr die Hälfte der 104 Zuger Pauschalbesteuerten werden die neuen Hürden schaffen: die andere Hälfte ist zu wenig vermögend. Der Kanton rechnet nun ab 2021 mit jährlichen Mehreinnahmen von rund 450 000 Franken.
Pauschalbesteuerte sind reiche Ausländer, welche zwar in der Schweiz leben, hier aber keiner Erwerbstätigkeit nachgehen. Ein prominentes Zuger Beispiel ist der russische Unternehmer Viktor Vekselberg.