Für die rund 100 Taxibetriebsbewilligungen können sich interessierte Anbieter bis Ende September bewerben, wie die Stadt Luzern mitteilte. Die Bewerber erfahren im Februar 2017, ob sie eine Bewilligung für die Zeit von 2018 bis 2022 erhalten.
Verschiedene Kriterien
Voraussetzung für eine Bewilligung ist unter anderem ein städtischer Taxichauffeurausweis. Wer diesen will, muss gute Sprachkenntnisse in Deutsch und rudimentäre Englisch-Kenntnisse vorweisen können sowie eine Stadtkundeprüfung bestehen.
Bei der Beurteilung gelten mehrere Kriterien. Bevorzugt werden etwa Anbieter mit einem Tourismus-Label, mit energieeffizienten Autos und sauberen sowie komfortablen Fahrzeugen. Gemäss dem Reglement spielten aber auch soziale Fragen wie Kinderfreundlichkeit und Frauen als Fahrerinnen eine Rolle.
Hälfte der Bewilligungen für Firmen
Die Bewilligungen berechtigen zur Nutzung der Taxistandplätze auf öffentlichem Grund gegen eine Gebühr. Alle anderen Angebote im Taxiwesen unterstehen keiner städtischen Bewilligungspflicht. Die Hälfte der Bewilligungen wird an Firmen zugeteilt. Diese können je nach Betriebsgrösse mit bis zu acht Fahrzeugen ihre Dienste ab den Standplätzen anbieten.
Im September 2014 hatte das Stadtparlament ein revidiertes Taxireglement und damit eine Ausschreibung der Bewilligungen für Standplätze auf öffentlichem Grund alle fünf Jahre beschlossen. Das alte Reglement von 2003 hatte laut der Wettbewerbskommission (WEKO) gegen das Binnenmarktgesetz verstossen. Es bevorzugte eingesessene Unternehmen und diskriminierte neue Anbieter.