Zum Inhalt springen
Betten in einem Asylzentrum in Luzern.
Legende: Die Initiative verschärfe das Problem der Unterbringung von Asylsuchenden, ist die Luzerner Regierung überzeugt. SRF

Zentralschweiz Luzerner Regierung beantragt erneut Ablehnung von Asylinitiative

Die Luzerner Regierung bleibt dabei: Sie lehnt die SVP-Volksinitiative «Für eine bürgernahe Asylpolitik» ab. Das Begehren kommt nochmals in den Kantonsrat, weil dieser gemäss Bundesgericht zu Unrecht eine Ziffer der Initiative für ungültig erklärt hatte.

Die Volksinitiative der SVP wurde im März 2013 eingereicht. Sie will mehrere Bestimmungen zum Luzerner Asylwesen in der Kantonsverfassung verankern. Diese zielen vor allem auf mehr Mitsprache der Gemeinden und deren finanzielle Entlastung. In einem Punkt verlangt die Initiative, dass Asylsuchende nur maximal ein Jahr in einer bestimmten Gemeinde leben dürfen. Davon ausgenommen sind anerkannte Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene.

Der Kantonsrat erklärte diese Bestimmung im Januar für ungültig, weil sie vermeintlich in Verfahrensfragen des Bundes eingreife. Das Bundesgericht hob den Entscheid im März nach einer Beschwerde der SVP auf. Das Kantonsparlament muss sich deshalb in der September-Session nochmals inhaltlich mit diesem Punkt befassen, bevor die Initiative vor das Volk kommt.

Regierung lehnt die Initiative erneut ab

Der Regierungsrat beantragt in seiner Ergänzungsbotschaft, die er am Montag publizierte, wenig überraschend erneut die Initiative abzulehnen. Es sei bereits heute schwierig genügend Plätze für Asylsuchende zu finden. Müssten Asylsuchende nach einem Jahr die Gemeinde wechseln, würde die Situation noch verschärft, schreibt die Regierung.

Im Übrigen bekräftige der Regierungsrat seine ablehnende Haltung und jene des Parlaments gegenüber den restlichen Bestimmungen der Initiative. Nicht mehr Teil der Initiative ist eine Ziffer, die es dem Kanton Luzern erlauben wollte, provisorische Asylzentren und geschlossene Lager für renitente Asylbewerber ausserhalb von Bauzonen zu errichten. Diese Bestimmung erklärte der Kantonsrat bei der ersten Behandlung für ungültig - zu Recht, befand das Bundesgericht.

Meistgelesene Artikel