Der Kanton Schwyz soll sein Wahlverfahren ändern müssen, dieser Meinung ist der Bundesrat. Die Bundesverfassung verlange, dass bei Wahlen die Stimme jedes Wahlberechtigten ein ähnliches Gewicht habe und die Schwyzer Kantonsverfassung verletzte diesen Grundsatz.
Der Ständerat hatte die Bestimmung zum Wahlrecht in der neuen Kantonsverfassung akzeptiert. Die vorberatende Nationalratskommission hingegen ist damit nicht einverstanden und empfiehlt dem Nationalrat ein Nein zur Schwyzer Kantonsverfassung.
Der Schwyzer Sicherheitsdirektor André Rüegsegger reist höchstpersönlich an die Debatte nach Bern. «Ich will genau darüber informiert sein, was die Politiker für Argumente bringen und wie der Nationalrat über unsere Verfassung abstimmt. Ich hoffe, der Nationalrat akzeptiert den Entscheid des Schwyzer Stimmvolkes über die neue Kantonsverfassung», so Rüegsegger gegenüber dem Regionaljournal Zentralschweiz.