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Zentralschweiz Nidwaldner Stimmvolk entscheidet über Verfalldatum für Gesetze

Die Nidwaldnerinnen und Nidwaldner können darüber entscheiden, ob man Gesetze künftig mit einem Verfalldatum versehen soll. Der Landrat hat eine entsprechende Initiative der FDP und SVP mit 32 zu 24 Stimmen angenommen.

Die Initiative verlangt, dass Gesetze vermehrt mit einem Verfalldatum versehen werden sollen. So könne man die Überregulierung eindämmen. Die Initianten wollen in der Verfassung den Grundsatz verankern, dass Gesetze befristet werden können.

Audio
Therese Rotzer (CVP) und Stefan Bosshard (FDP) über die Initiative (20.4.2016)
05:23 min
abspielen. Laufzeit 5 Minuten 23 Sekunden.

Befristete Gesetze sollen eine maximale Laufzeit von zehn Jahren haben. Eine Verlängerung um weitere zehn Jahre soll nur möglich sein, wenn der Landrat das Gesetz weiterhin für notwendig hält. Die Initianten begründen ihr Anliegen damit, dass die Schweiz «Meisterin im Erlassen von Gesetzen» sei, und deswegen der «Gesetzesdschungel» nicht «unkontrolliert vor sich hin wuchern» dürfe. Wichtig sei nicht die Zahl der Gesetze, sondern deren Anwendbarkeit.

Der Regierungsrat und die Minderheit des Landrates verneinen die Notwendigkeit der geforderten Regelung in der Verfassung. Eine Befristung von Gesetzen sei schon heute möglich, sagte Justizdirektorin Karin Kayser.

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