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Ein Mann wirft ein zerknülltes Blatt Papier weg
Legende: Viele Bauprojekte mussten überarbeitet werden, weil sie nicht mehr den ursprünglichen Plänen des Stadtrates entsprachen. Colourbox

Zürich Schaffhausen BZO: Keine Planung mehr für den Papierkorb

Die überarbeitete Revision der Zürcher Bau- und Zonenordnung BZO ist zwar noch nicht in Kraft. Trotzdem sind Architekten und Genossenschaften schon heute erleichtert. Viele ihrer Projekte waren blockiert, nun dürften diese realisiert werden können.

Rund 500 Bauprojekte warten in der Stadt Zürich auf eine Bewilligung. Wegen der revidierten Bau- und Zonenordnung BZO, die der Stadtrat im letzten Herbst vorstellte, galten plötzlich neue Regeln. Zum Beispiel wollte der Stadtrat das sogenannte «Zürcher Untergeschoss» streichen, eine Zürcher Besonderheit, die es Bauherren in bestimmten Zonen ganz legal erlaubte, anstatt drei-, vierstöckig zu bauen.

Keine gültigen Regeln, keine Investitionen

Architekten beklagten sich, sie hätten für den Papierkorb geplant. Ausserdem habe niemand gewusst, ob die neuen Regeln denn auch wirklich gelten. Diese Rechtsunsicherheit sei «Gift für Investoren», kritisiert der Architekt Alexander Mayer: «So investiert niemand». Er gehe davon aus, dass ein grosser Schaden entstanden sei.

«Schlimmste Entscheidungen rückgängig gemacht»

In der überarbeiteten Version der BZO, die der Stadtrat gestern vorstellte, sind nun in entscheidenden Punkten die Regeln wieder geändert: So wurde das «Zürcher Untergeschoss» zur grossen Erleichterung der Architekten und Genossenschaften durch ein Vollgeschoss ersetzt. «Die schlimmsten Entscheide wurden rückgängig gemacht», zeigt sich Andreas Wirz von den Zürcher Genossenschaften versöhnt. Bitter sei es für diejenigen, die aufgrund der neuen BZO ihre Projekte auf Eis gelegt oder redimensioniert hätten.

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Urs Spinner, Generalsekretär des städtischen Hochbaudepartements, geht davon aus, dass nun viele Projekte realisiert werden können. Verschiedene Bauherren dürften aber auch noch zuwarten, weil die neue BZO noch nicht in Kraft ist.

Frühestens in einem Jahr wird der Gemeinderat darüber beraten.

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