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Haus an der Bucheggstrasse
Legende: Für diese Bruchbude an der Bucheggstrasse zahlen Sozialhilfebezüger unverhältnismässig viel Miete. Google Streetview

Zürich Schaffhausen Keine Strafanzeige wegen Wucher

Die Stadt will Vermieter, die die Not von Sozialhilfebezügern ausnutzen und teure Mieten verlangen, besser kontrollieren. Das verspricht das Sozialdepartement der Stadt Zürich. Eine Strafanzeige wegen Wucher ist kein Thema mehr.

Ende Mai noch versprach SP-Sozialvorsteher Raphael Golta gegen Vermieter Strafanzeige einzureichen, die Sozialhilfebezüger mit teuren Mieten abzocken. Von diesem Schritt sieht er nun ab. Die Begründung: Wucher vor Gericht zu beweisen, sei enorm schwierig. Das primäre Ziel sei es, dass die Leute in Ordnung und unter halbwegs anständiger Lebensqualität wohnen könnten, erklärt Michael Rüegg, Sprecher des Sozialdepartements, auf Anfrage des «Regionaljournals Zürich Schaffhausen»: «Ob eine Strafanzeige das geeignete Mittel ist, da haben wir Zweifel. Wir schlagen im Moment einen anderen Weg ein».

Mehr Kontrollen - mehr Druck

Konkret will das Sozialdepartement vermehrt in den Wohnungen vorbei schauen und allfällige Mängel dokumentieren. Mit dabei auf diesen Begehungen sind Leute der Feuerpolizei, des stadtärztlichen Dienstes, der Schädlingsbekämpfung und neu auch Mitarbeiter des Sozialdepartements oder der Asylorganisation Zürich.

Diese würden die Mängel notieren und den Vermieter damit konfrontieren und aufs geltende Mietrecht hinweisen.

Diese intensiveren Kontrollen sind nun seit einigen Wochen am Laufen, mit unterschiedlichem Erfolg. Einige Vermieter hätten gewisse Mängel behoben, so Rüegg, andere kaum oder gar nicht reagiert. Trotzdem ist man beim Sozialdepartement überzeugt, dass man auf dem richtigen Weg ist, um etwas gegen die Abzockerei von Sozialhilfebezüger auf dem Zürcher Wohnungsmarkt zu unternehmen.

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