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Zürich Schaffhausen Kindsmord Bonstetten: 18 Jahre Gefängnis, keine Verwahrung

Das Bezirksgericht Winterthur hat das Urteil gegen den Mann eröffnet, der im Februar 2010 in einem Winterthurer Hotel seinen kleinen Sohn getötet hat. 18 Jahre Gefängnis, aber keine Verwahrung.

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Für die Richter war klar, dass es Mord war. Der heute 63jährige Mann hat die Tötung seines damals 5jährigen Sohnes geplant. Er wollte damit verhindern, dass die Mutter ihren Sohn nach Brasilien nimmt. Ausserdem hatte der Angeklagte vor über 20 Jahren bereits versucht, seinen heute erwachsenen Sohn aus einer früheren Beziehung umzubringen. Strafmildernd war die narzisstische Störung des Angeklagten. Die Richter verurteilten den Täter zu 18 Jahren Gefängnis.

Gefängnis, aber keine Verwahrung

Der zuständige Staatsanwalt plädierte wegen Mordes auf eine lebenslängliche Freiheitsstrafe mit anschliessender Verwahrung. Ein neues Gutachten zeigte zudem, dass die Chance für eine erfolgreiche Therapie weniger als 50 Prozent beträgt. Die Richter kamen aber zum Schluss, dass eine Rückfallgefahr gering ist. Es sei kaum anzunehmen, dass er in seinem Alter noch einmal Vater werde, so die Richter.

Keine Verwahrung für den Kindsmörder von Bonstetten

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