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Zürich Schaffhausen Schaffhausen verdoppelt Busse fürs Nicht-Abstimmen

Wer eine Wahl oder Abstimmung unentschuldigt verpasst, soll neu 6 Franken bezahlen. Bisher betrug die Busse 3 Franken. Das Schaffhauser Kantonsparlament hat sich über den kleinen Betrag eine grosse Debatte geliefert.

Wer im Kanton Schaffhausen nicht an Wahlen oder Abstimmungen teilnimmt, soll in Zukunft doppelt so viel bezahlen wie bislang. Der Kantonsrat hat am Montag die Teilrevision des Wahlgesetzes beraten, die eine Erhöhung der Gebühr von 3 auf 6 Franken vorsieht. Die FDP wollte diese Gebühr nach 40 Jahren anpassen.

Die Regierung hatte diese Verdoppelung der heutigen Gebühr vorgeschlagen. Dazu wollte sie eine Anpassung an die Teuerung erreichen. Die Meinungen und Vorstellungen über die Bussenhöhe gingen allerdings weit auseinander – und quer durch alle Parteien. Das Parlament überbot sich mit verschiedenen Geldbeträgen. Die Spannweite lag zwischen den bisherigen 3 Franken und 10 Franken. SVP-Kantonsrat Markus Müller fand, man könne die Busse gleich ganz abschaffen. Im «Regionaljournal Zürich Schaffhausen» bemerkte er: «Entweder will jemand seine demokratische Verantwortung wahrnehmen und dann geht er auch abstimmen, oder er will nicht, und dann muss man es auch nicht erzwingen.»

Nicht an Teuerung anpassen

Ausserdem im Kantonsrat

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Schaffhausen tritt dem revidierten Hooligan-Konkordat bei. Dies hat der Kantonsrat mit 39 zu 10 Stimmen beschlossen. Die Mehrheit des Kantonsrats befürwortete eine schärfere Gangart gegen gewaltbereite Sportfans. Damit ist Schaffhausen der 17. Kanton, der dem verschärften Konkordat beitritt. Juso und Fanverein haben das Referendum angekündigt.

Die Mehrheit des Kantonsrats folgte jedoch dem Vorschlag der Regierung und sprach sich für die Anhebung auf 6 Franken aus. Die Anpassung an die Teuerung lehnte das Parlament dagegen ab.

Mit der Revision des Wahlgesetzes wird auch die Bestimmung zu den Entschuldigungsgründen neu geregelt und deren Zahl reduziert. Als Entschuldigung gilt neu auch die Rückgabe des Stimmrechtsausweises innert drei Tagen nach dem Urnengang. Diese Praxis, die in den Gemeinden bereits angewendet wird, soll nun gesetzlich verankert werden.

Schaffhausen ist der einzige Kanton, der noch eine solche Busse kennt. Seit 1973 müssen Stimmberechtigte, die unentschuldigt einen Wahl- oder Abstimmungstermin versäumen, 3 Franken bezahlen. Davor war es 100 Jahre lang ein Franken.

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