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Zürich Schaffhausen Sexting-Prozess: Täter zu viereinhalb Jahren Gefängnis verurteilt

Das Bezirksgericht Horgen sprach den 22-Jährigen u.a. der Vergewaltigung und sexuellen Nötigung schuldig. Er hatte drei junge Frauen erpresst, damit sie ihm hunderte Nacktbilder und Videos per Handy zu sendeten. Eine der Frauen zwang er gar zum Sex.

Der Beschuldigte des ersten grossen Sexting-Prozesses in der Schweiz ist am Mittwoch mit einer Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren bestraft worden. Das Bezirksgericht Horgen ZH sprach ihn wegen Vergewaltigung, sexueller Nötigung, sexueller Handlungen mit Kindern, teilweise versuchter Nötigung und Pornographie schuldig.

Was ist Sexting?

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Der Begriff bezeichnet den Austausch selbst produzierter intimer Fotos von sich oder anderen via Internet oder Mobiltelefon. Sexting wird vor allem von Teenagern und jungen Erwachsenen praktiziert. Laut einer US-Studie von 2008 haben 20 Prozent der 13- bis 19-Jährigen und 59 Prozent der 20- bis 26-Jährigen bereits Sextings versendet.

Der Vollzug wird zugunsten einer Massnahme in einer Einrichtung für junge Erwachsene aufgeschoben. Der Beschuldigte aus dem Kanton Basellandschaft hatte von mehreren Mädchen hunderte von Nacktbildern und Videos erpresst. Er drohte ihnen damit, ihre Bilder zu veröffentlichen. Gleichzeitig versprach er ihnen, die Aufnahmen zu löschen, wenn sie ihm neue schickten.

Genugtuung für jüngstes Opfer

Ein Mädchen hatte sogar Sex mit ihm, in der Hoffnung, dass er sein Versprechen einhalte. Ihr muss der 22-Jährige 25'000 Franken Genugtuung zahlen. Der Mann hatte die Taten vor Gericht zugegeben. Allerdings wies er den Vergewaltigungsvorwurf zurück - es habe sich um einvernehmlichen Sex gehandelt.

Der zuständige Staatsanwalt hatte eine sechsjährige Gefängnisstrafe gefordert. Das jetzige Urteil sei deshalb viel zu tief, erklärte er gegenüber dem «Regionaljournal Zürich Schaffhausen». Der Staatsanwalt will das Urteil deshalb ans Obergericht weiterziehen.

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