Die Luzerner «Stiftung für Orts- und Landschaftsbildpflege» Archicultura will nicht weiter gegen den Erweiterungsbau des Zürcher Kunsthauses kämpfen. Nach dem Gang vor etliche Gerichtsinstanzen hat sie sich entschlossen, nicht weiter dagegen zu rekurrieren.
«Das Prozessrisiko wäre einfach zu gross», sagt Paul Stopper von Archicultura im «Regionaljournal Zürich Schaffhausen». Nach Rücksprache mit den Anwälten sei man zum Schluss gekommen, dass ein Weiterzug wohl keine Erfolgsaussichten hätte.
Die Stiftung hält aber fest, dass der Verzicht auf einen Weiterzug ans Verwaltungsgericht nicht bedeute, dass man mit dem Projekt nun einverstanden sei. Die Stiftung argumentiert nach wie vor, der geplante Erweiterungsbau des Kunsthauses sei nicht mit dem Gestaltungsplan vereinbar. Eine «besonders gute städtebauliche Gesamtwirkung» habe der Neubau auf keinen Fall.
Baustart im Herbst
Gerichtsfall Kunsthaus
Nach dem Verzicht auf einen Weiterzug an die nächste Gerichtsinstanz hofft das Zürcher Kunsthaus nun, im Herbst 2015 den Spatenstich vornehmen zu können. Björn Quellenberg, der Sprecher des Kunsthauses, sagte gegenüber dem «Regionaljournal Zürich Schaffhausen», er rechne mit der Eröffnung des Erweiterungsbaus im Jahr 2020. Die Verzögerung und Gerichtskosten betrügen rund zwei Millionen Franken.
Keine Änderungen am Projekt
Auch wenn die Rekurrenten noch einmal forderten, Änderungen am Projekt vorzunehmen, hält Björn Quellenberg fest: «Aus Sicht der Bauherrschaft sind keine Änderungen erforderlich.»