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Reto Nadig, Präsident des Bezirksgerichtes Horgen, im Regionaljournal-Studio.
Legende: Reto Nadig, Präsident des Bezirksgerichtes Horgen. Im «Regionaljournal» spricht er über den Zwillingsmord-Prozess. srf

Zürich Schaffhausen «Totenstille im Gericht war einer der eindrücklichsten Momente»

Reto Nadig hat als Gerichtspräsident von Horgen den Prozess gegen die Mutter geleitet, die ihre drei kleinen Kinder getötet hat. Auch für ihn ein aussergewöhnlicher Fall.

Der Prozess gegen die Horgener Mutter, die ihre drei Kinder getötet hat, war auch für den langjährigen Präsidenten des Bezirksgerichtes Horgen aussergewöhnlich. «So etwas habe ich in meiner ganzen Richterlaufbahn noch nie erlebt», sagt Reto Nadig als «Regionaljournal» Wochengast.

Das Geständnis war angekündigt

Dass die Mutter nach jahrelangem Leugnen im Gerichtssaal ein Geständnis ablegen werde, das habe er einige Wochen vor Verhandlungsbeginn über den Anwalt der Frau erfahren. Drei Tage vor Verhandlungsbeginn kam dann die Mitteilung, dass die Mutter ein zusätzliches Geständnis ablegen werde, dass sie also auch die Tötung ihres ersten Kindes zugeben werde.

Zum Glück sei er vorgewarnt worden, sagt Gerichtspräsident Reto Nadig: «Das Geständnis war auch für uns sehr beeindruckend. Wenn ich völlig unvorbereitet mit dieser Situation konfrontiert worden wäre: ich weiss nicht, wie ich das verkraftet hätte. Auch mit dem Wissen, dass das Geständnis kommen wird, hat es mir beinahe die Stimme verschlagen.»

Bereicherung der Arbeit

Erst seit Anfang 2011 werden Mordprozesse im Kanton Zürich an einem Bezirksgericht verhandelt. Vorher war ein spezielles Geschworenengericht zuständig. Reto Nadig schätzt die neue Herausforderung: «Für mich ist das eine ungemeine Bereicherung meiner Arbeit.»

Ein Prozess, der so viel öffentliches Interesse auf sich zieht, ist aber auch organisatorisch eine grosse Herausforderung. Gerichtspräsident Nadig war somit ein Stück weit Richter und Organisator zugleich.

Zeitungsartikel bewusst nicht gelesen

Um ein faires, unvoreingenommenes Urteil zu fällen, habe er extra nicht alles gelesen, was über den Prozess geschrieben und gesagt worden sei, sagt Reto Nadig. «Einen ausführlichen Zeitungsartikel über die Beschuldigte habe ich extra erst nach der Urteilseröffnung gelesen, damit ich mich sicher nicht beeinflussen lasse.» Dennoch ist es für Nadig nicht nötig, dass Richter in der Schweiz während eines Prozesses von der Öffentlichkeit abgeschirmt werden und - ähnlich wie in den USA - in Quarantäne müssen.

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