«Wir müssen da durch», sagte der Zürcher Finanzdirektor Ernst Stocker (SVP) zu Beginn der Medienkonferenz und betonte, dass kein Weg am Massnahmenpaket vorbeiführe. Das Paket sei zwar «nicht schmerzfrei, aber gut begründet und vertretbar». Stocker rief in Erinnerung, dass der Kanton Zürich gesetzlich verpflichtet sei, den mittelfristigen Finanzausgleich anzustreben. Konkret bedeutet dies, dass sich Defizite und Überschüsse über acht Jahre zumindest die Waage halten müssen.
In der Periode 2012 bis 2019 wird diese Vorgabe um 1,8 Milliarden verfehlt. Einerseits rechnet der Konsolidierte Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) in den nächsten Jahren mit hohen Defiziten, zweitens wird die Sanierung der Pensionskasse BVK den Kanton laut Stocker noch einige Zeit beschäftigen.
Es sind markante Massnahmen, die wir umsetzen müssen. Es kommt niemand ungeschoren davon.
Damit der geforderte Ausgleich dennoch erreicht werden kann, hat der Regierungsrat in monatelanger Arbeit ein Paket geschnürt, das aus 125 Massnahmen besteht. Rund drei Viertel dieser Massnahmen sind eigentliche Sparmassnahmen, die restlichen entfallen auf höhere Steuererträge bei einem unveränderten Steuerfuss von 100 Prozent sowie auf Ertragssteigerungen. Auch die Gemeinden bleiben nicht verschont: Sie müssen 70 Millionen Franken an die Sanierung der Kantonskasse beitragen; das entspricht fünf Prozent.
Zwei Drittel der Massnahmen kann der Regierungsrat in eigener Kompetenz umsetzen. Für rund ein Drittel braucht es Anträge an den Kantonsrat, Gesetzesänderungen und allenfalls Volksabstimmungen.
Sparen im Spitalbereich
Die Massnahmen betreffen alle sieben Direktionen. Besonders im Fokus stehen das Gesundheitswesen und der öffentliche Verkehr als grosse Kostentreiber. Bis 2019 soll die Gesundheitsdirektion den kantonalen Finanzhaushalt um 547 Millionen Franken entlasten. Allein 130 Millionen Franken sparen will Gesundheitsdirektor Thomas Heiniger (FDP) durch mehrjährige Verträge mit konstanten Spitaltarifen. Ausserdem sollen Spitäler, die auf die Spitalliste aufgenommen werden und zusatzversicherte Patienten behandeln, 74 Millionen Franken an den Kanton abliefern.
Den Rotstift ansetzen will der Gesundheitsdirektor aber auch bei der Prämienverbilligung. Gleichzeitig will er jedoch mit einer Optimierung des Prämienverbilligungssystems dafür sorgen, dass die unteren Einkommen nicht benachteiligt werden.
Pendlerabzug begrenzen
Pikante Vorschläge präsentierte Volkswirtschaftsdirektorin Carmen Walker Späh (FDP). Geht es nach ihr, sollen sich die Gemeinden ab 2019 hälftig an den jährlichen Einlagen des Kantons Zürich in den Bahninfrastrukturfonds des Bundes beteiligen. 60 Millionen Franken werden damit auf die Gemeinden verschoben. Im Gegenzug will Walker Späh mit einer Steuergesetzrevision den Pendlerabzug auf 3000 Franken begrenzen. Das würde jährlich 44,5 Millionen Franken in die Kantonskasse und 48 Millionen Franken in die Gemeindekassen spülen.
Eine weitere Einnahmequelle entdeckt hat die FDP-Regierungsrätin auf dem Zürichsee. So soll jeder Schiffsbenutzer künftig einen sogenannten «Seezuschlag» von fünf Franken pro Schifffahrt bezahlen. 1,5 Millionen Franken könnten so als Mehreinnahmen generiert werden.