Die neue Bestimmung im Betäubungsmittelgesetz gilt seit Ende 2013. Seither müssen erwachsene Kiffer nicht mehr mit einem strafrechtlichen Verfahren rechnen, sondern mit einer Busse. Trägt jemand nicht mehr als 10 Gramm Cannabis bei sich, kann eine Busse von 100 Franken verlangt werden, sofern diese sofort bezahlt wird. Mit diesem neuen System wollten die Behörden aufwendige Verfahren vermeiden und die Kiffer hofften auf eine mildere Praxis.
Die neusten Zahlen des Bundesamtes für Statistik, die die «NZZ» publik gemacht hat , zeichnen nun aber ein anderes Bild. 14'861 Cannabis-Bussen wurden 2014 schweizweit verteilt. Gemäss der Polizeistatistik ging die Anzahl strafrechtlicher Verfahren aber nicht im gleichen Masse zurück.
Zürich an der Spitze
Was bei diesen Zahlen besonders auffällt: 3811, also gut ein Viertel dieser Bussen, wurden in Zürich verteilt. Dies erstaunt den ehemaligen Drogenbeauftragten der Stadt Zürich, Michael Herzig: «Ich hatte nie den Eindruck, dass die Polizei im Kanton Zürich speziell Kiffer jagt.» Die Zahlen des Bundes würden dies aber andeuten.
Eine Erklärung dafür hat Herzig nicht. Dafür liefert die Kantonspolizei Zürich einen Erklärungsansatz. Mediensprecher Beat Jost sagt: «Wir haben die grösste Wohnbevölkerung und mit der Stadt Zürich auch die grösste Stadt der Schweiz.»
Den Umgang mit Kiffern habe die Kantonspolizei aber seit Einführung der Bussen nicht geändert, so Jost weiter. Cannabis-Konsumenten würden im Kanton Zürich seit der Änderung des Betäubungsmittelgesetz weder strenger noch weniger streng verfolgt als früher.
Fehlende Vereinheitlichung
Eine weitere Erklärung für die vielen Bussen im Kanton Zürich liefert die Organisation «Sucht Schweiz». Anders, als es die Änderung des Betäubungsmittelgesetz vorsah, würden die Kantone das Gesetz nämlich verschieden streng auslegen. Mediensprecher Markus Meury sagte gegenüber dem «Regionaljournal»: «Wir gehen davon aus, dass Zürich das Gesetz strenger anwendet als andere Kantone.» Exakte Vorgaben zur Umsetzung macht das Gesetz den Kantonen nicht.