- Der umstrittene Zuweisungs-Paragraf in der Sozialhilfe- und Präventsionsverordnung wird wieder aufgehoben.
- Er war im Frühling 2019 in Kraft gesetzt worden, stiess jedoch bei einem Teil der Bevölkerung auf Widerstand.
- Sie argumentierten, der Paragraf erlaube es, arme Menschen gegen deren Willen in Heime zu stecken.
- Die Regierung betonte, dass die Regelung mehrheitlich Flüchtlinge im beschleunigten Verfahren betreffe. Zuweisungen unter Zwang seien nicht möglich.
Mit dem Paragrafen war eine rechtliche Grundlage geschaffen worden, damit Flüchtlinge aus dem beschleunigten Verfahren einer kantonalen Unterkunft zugewiesen werden können. Im September 2019 kam es deswegen vor dem Regierungsratsgebäude zu einer Kundgebung. Vor allem linke Kreise befürchteten, dass mit Hilfe dieser Regelung Menschen, die Sozialhilfe beziehen, in Heime eingewiesen werden können.
Der Regierungsrat habe zu keinem Zeitpunkt die Absicht gehabt, Flüchtlinge oder andere sozialhilfebeziehende Personen zwangsweise Institutionen und Einrichtungen zuzuweisen, schreibt die Regierung nun in einer Mitteilung. Aufgrund der Verunsicherung und Ängste, welche die Formulierung dieses Paragrafen bei einem Teil der Bevölkerung ausgelöst habe, hebe ihn der Regierungsrat per 1. März 2020 auf.
Hintergrund für die Schaffung des neuen Paragrafen war die Neustrukturierung des Asylwesens des Bundes. Die Verfahren sollen beschleunigt werden, weshalb seither Personen in den Kanton Aargau gebracht werden, die bereits über einen Flüchtlingsstatus verfügen.
Regierung peilt «differenziertere Gesetzesnorm» an
Diese Flüchtlinge haben freie Wohnsitzwahl innerhalb des Kantons. Damit sie auf das Leben in einer eigenen Wohnung vorbereitet werden, sollen die Flüchtlinge während einer ersten Phase und auf freiwilliger Basis in kantonalen Asylunterkünften untergebracht werden.
Für diese Unterbringung wurde mit dem umstrittenen Paragrafen eine rechtliche Grundlage geschaffen. Nun, da er aufgehoben wird, will die Aargauer Regierung «eine differenziertere Gesetzesnorm» schaffen.