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Jean-Claude Bastos und das Wunder von Angola
Aus Reporter vom 17.12.2017.
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Paradise Papers Bastos wird von der Vergangenheit eingeholt

Jean-Claude Bastos steht seit der Publikation der «Paradise Papers» in Zusammenhang mit der Verwaltung des angolanischen Staatsfonds massiv in der Kritik. Und auch eine alte Geschichte holt ihn medial wieder ein: Eine Verurteilung wegen «mehrfacher ungetreuer Geschäftsbesorgung» aus dem Jahr 2011.

In Angola ist Jean-Claude Bastos für viele ein Held und ein Vorbild. In der Schweiz wurde er zum Buhmann. Bastos’ Name tauchte nämlich in den sogenannten «Paradise Papers» auf – vertrauliche Unterlagen, die den Medien zugespielt wurden und zeigen, wie Reiche Steuern vermeiden. Bei Bastos ging es indes vor allem darum, wie er den milliardenschweren Staatsfonds Angolas verwaltet.

Zu hohe Gebühren?

Einer der Vorwürfe: Er beziehe zu hohe Gebühren für das Management von Private Equity Fonds. Bastos wehrt sich: Die von ihm verrechneten 2 bis 2,5 % Gebühren seien branchenüblich. Und tatsächlich: Die Gebühren sind zwar im oberen Bereich, aber nicht völlig überrissen.

Das Problem: 2 Milliarden Dollar, die für Private Equity Projekte bestimmt sind, hat er noch gar nicht investiert, sondern erst Offshore, namentlich auf Mauritius, parkiert. Trotzdem fliessen die üppigen Gebühren. Bastos sagt, er habe grosse Aufwände bei der Evaluation von möglichen Projekten, die vergütet werden müssten.

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«Die Maschine läuft»
Aus DOK vom 17.12.2017.
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Interessenkonflikte?

Ein weiterer Vorwurf: Bastos investiert Gelder des Staatsfonds, den er verwaltet, auch in Projekte, die er als Geschäftsmann anreisst. Für Fachleute ein schwerer Interessenkonflikt. Konkrete Beispiele sind ein Hochhaus-Projekt im Zentrum von Luanda. Oder ein Tiefseehafen-Projekt in Cabinda.

Bastos kann beim besten Willen keinen Interessenkonflikt erkennen. Er sieht vielmehr Vorteile für den Staatsfonds – und für sich selber. Er spricht von einer «win-win-Situation».

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«Win-Win ohne Ende»
Aus DOK vom 17.12.2017.
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Alles Geld für Bastos

Ausserdem wird kritisiert, dass Angola seinen gesamten Staatsfonds mit insgesamt 5 Milliarden Dollar Jean-Claude Bastos anvertraut habe. Fachleute sagen: Beträge in dieser Grössenordnung müssten zwingend gesplittet werden, damit das Risiko gestreut werde.

Bastos’ Kritiker vermuten, das merkwürdige Verhalten der für den angolanischen Staatsfonds Verantwortlichen habe damit zu tun, dass dessen Chef ein guter Freund von Bastos ist – und gleichzeitig der Sohn des früheren Langzeit-Präsidenten. Bastos weist das zurück. Er sagt, er habe sich durch ausgezeichnete Leistungen empfohlen.

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«Ich habe einen seltenen Mix»
Aus DOK vom 17.12.2017.
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Altruistische Tat?

Und schliesslich hat ihn medial auch noch eine alte Geschichte eingeholt, die mit seiner aktuellen Tätigkeit nichts zu tun hat. 2011 wurden Bastos und sein damaliger Geschäftspartner in Zusammenhang mit einer Firmen-Liquidation in der Schweiz wegen «mehrfacher ungetreuer Geschäftsbesorgung» verurteilt.

Der «Handelszeitung» sagte er damals: Moralisch gesehen sei er unschuldig. Er habe einem vierfachen Vater Lohn bezahlt und so dessen Privatkonkurs verhindert. «I would do it again!»

75'000 Euro in bar

Laut «Tages-Anzeiger» stellte sich der Fall damals anders dar, es sei um mehr als diese eine Zahlung gegangen. Und Bastos habe auch «indirekt sich selbst bereichert». Bastos sagt, das sei eine «Falschaussage» des «Tages-Anzeigers».

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«Das ist eine Falschaussage»
Aus DOK vom 17.12.2017.
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Fakt ist: Es ging damals um mehrere Zahlungen. Eine davon kam laut Urteil «bei wirtschaftlicher Betrachtung ihnen selbst zu Gute.» Und: Sie hätten sich damit sehr wohl «indirekt selbst bereichert».

Ausserdem ist im Urteil auch noch von 75'000 Euro die Rede, die Bastos und sein Partner in bar abhoben und einem Dritten übergeben haben wollen. Dieser bestreitet allerdings, das Geld bekommen zu haben.

Bastos sagt, es habe sich um eine Provision gehandelt, die korrekt in der Buchhaltung verbucht worden sei.

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«Eine Servicezahlung»
Aus DOK vom 17.12.2017.
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Im Urteil steht allerdings: Von einer rechtmässigen Provision könne nicht die Rede sein. Falls das Geld tatsächlich übergeben worden wäre, sei dies eine rechtswidrige Zahlung und wäre als «Bestechung» zu qualifizieren. Ausserdem habe Bastos Partner eine «Falschbeurkundung» begangen, weil der das Geld falsch verbuchen liess.

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