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Bestechung
Legende: 40 Prozent der Schweizer Firmen mit Tätigkeit im Ausland kamen schon in Kontakt mit Korruption. Colourbox

Arbeit Arbeitskollegen oder die Firma verpfeifen?

Was, wenn man merkt, dass Arbeitskollegen krumme Geschäfte betrieben? In Grossunternehmen kann man sich vertraulich an eine Meldestelle wenden. Bei vielen kleinen und mittleren Firmen ist das Thema Whistleblowing dagegen noch nicht angekommen. Das sei ein Fehler, sagt «Transparency International».

Betrügereien, Fälschungen, Korruption: «Das beste Mittel gegen solche Delikte sind Hinweise von Mitarbeitern», sagt Delphine Centlivres, die Geschäftsführerin der Anti-Korruptions-Organisation «Transparency International Schweiz».

Trotzdem hätten viele kleine und mittlere Unternehmen (KMU) den Umgang den Umgang mit solchen Meldungen nicht geregelt. «Sie glauben, sie hätten nicht die nötigen personellen und finanziellen Mittel dafür. Dabei gibt es auch kostengünstige Lösungen.»

Als ersten Schritt empfiehlt «Transparency International» Firmen die Klarstellung, dass sie keine krummen Geschäfte dulden und  Mitarbeiter nicht dafür bestrafen, dass sie auf Missstände hinweisen.

 Mitarbeiter brauchen Anlaufstelle

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«Es ist zentral, dass die Mitarbeiter gestützt werden», sagt auch Christian Hauser, Professor an der Hochschule für Technik und Wirtschaft Chur (HTW). Die Angestellten bräuchten eine Stelle, bei der sie Missstände melden können. 

Bei KMU könne das der Eigentümer oder die Geschäftsleitung sein. In Kleinunternehmen kann es jedoch zum Problem werden, dass jeder jeden kennt.

 

Laut Delphine Centlivres von «Transparency International» ist es nämlich unabdingbar, dass die interne Meldestelle Hinweise völlig vertraulich behandelt und die Anonymität gewährleistet.

Wie soll das in einem Kleinunternehmen funktionieren? Hier könne ein Anwalt oder ein Ombudsmann helfen, sagt Delphine Centlivres.

Wichtig: Zuerst interne Meldung

Korruption weit verbreitet

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Eine Studie der HTW Chur zeigt: Über 40% der Schweizer Firmen, die auch im Ausland aktiv sind, kamen schon mit Korruption in Kontakt. Aber nur 18% der im Ausland tätigen KMU haben eine vertrauliche Anlaufstelle für Whistleblower.

Ob der Arbeitgeber den Umgang mit Missstands-Hinweisen bereits geregelt hat oder nicht: Aus rechtlichen Gründen müssen Angestellte immer zuerst firmenintern auf Unrechtmässigkeiten hinweisen, sagt Delphine Centlivres.

«Der Arbeitgeber muss die Möglichkeit erhalten, die Angelegenheit intern zu bereinigen. Erst, wenn er nicht innerhalb einer angemessenen Frist reagiert, darf man die zuständige Behörde informieren.»

Zum Umgang mit Missständen hat «Transparency International» einen Leitfaden für Whistleblower und ein Papier speziell für kleine und Mittlere Unternehmen herausgegeben.

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