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Arbeit Lohndumping bei der Stadt Zürich: Polen machen Drecks-Job

In der Kehrrichtverbrennungsanlage Hagenholz der Stadt Zürich schuften polnische Arbeiter zu Hungerlöhnen. Das zeigen Recherchen der Sendung «Kassensturz». Gewerkschaften reden von einem krassen Fall von Lohndumping.

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Die Arbeit ist hart, schmutzig und gefährlich: Regelmässig müssen die riesigen Brennöfen der Kehrrichtverbrennungsanlagen im Innern gereinigt werden. Arbeiter in Spezial-Montur übernehmen den Job und setzen Sandstrahl-Geräte ein. Viele Aufträge werden an ausländische Firmen vergeben.

In der KVA der Stadt Zürich haben polnische Arbeiter zu Dumping-Löhnen diese Arbeit erledigt. Auch Arbeitsverträge, die der Sendung «Kassensturz» vorliegen, zeigen: Polnische Arbeiter haben für den Auftrag nur 10 Euro pro Stunde verdient. Das sind umgerechnet etwas mehr als 2000 Franken pro Monat.

KVA Hagenholz
Legende: KVA Hagenholz in der Stadt Zürich: Hier putzten Polen für einen Hungerlohn den Kessel. SRF

Angestellt waren die polnischen Arbeiter bei der deutschen Firma ICC GmbH. Diese erhielt wiederholt Aufträge von der Stadt Zürich. «Das ist ein krasser Fall von Lohndumping bei einer regelrechten Drecksarbeit», sagt Nico Lutz von der Gewerkschaft UNIA.

Die Gewerkschaft prangert immer wieder Lohndumping in der Schweiz an. Dass ausgerechnet die öffentliche Hand solche Arbeitsbedingungen zulasse mache diesen Fall noch stossender, sagt Lutz.

Stadt Zürich bedauert

«Kassensturz» hat die Arbeitsverträge der polnischen Arbeiter der Stadt Zürich vorgelegt. Das ERZ, das für die Kehrrichtentsorgung der Stadt zuständig ist, sagt man habe keine Kenntnisse von diesen Löhnen gehabt.

«Wir bedauern dies und billigen es überhaupt nicht» Es entspreche überhaupt nicht der Kultur der Stadt Zürich sagt Mediensprecherin Leta Filli. Man verpflichte jede Firma schriftlich ausdrücklich, sich an die Schweizer Gesetze zu halten.

Man verpflichte jede Firma schriftlich, sich an die Schweizer Gesetze zu halten. Als Konsequenz aus dieser Affäre wolle die Stadt nun künftig aber bei der Auftragsvergabe genauer hinschauen.

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Schlupfloch im Gesetz

Die deutsche Firma ICC ist nach eigenen Angaben in mehreren europäischen Ländern tätig. Sie behauptet im «Kassensturz», die Löhne seien nicht illegal. Für ihre Branche würden in der Schweiz nämlich keine Mindestlöhne gelten.

Tatsächlich scheint die Firma geschickt ein Schlupfloch auszunützen. Denn die Sandstrahl-Arbeiten sind offiziell weder dem Gesamtarbeitsvertrag der Baubranche noch dem der Reinigungsbranche unterstellt. Dennoch müssen Löhne von EU-Firmen, die in der Schweiz arbeiten, ortsüblich sein.

Verfahren gegen Firma hängig

«Kassensturz» weiss, die Firma ICC wurde bereits 2011 gebüsst. Dazu hält ICC fest: Dies sei «keine Busse wegen eines Verstosses gegen die Einhaltung von Mindestlöhnen» gewesen.

Der Fall aus dem 2012, den jetzt «Kassensturz» aufgedeckt hat, ist der kantonalen Kontrollbehörde, dem Amt für Wirtschaft und Arbeit, nicht bekannt gewesen.

Zur Firma ICC schreibt das Zürcher Amt für Wirtschaft und Arbeit der Sendung «Kassensturz»: «Dem AWA wurden bis anhin zwei Fälle mit Bezug zur Firma ICC gemeldet. Die zweite Kontrolle fand am 23. Mai 2013 statt und betraf eine Kontrolle in der KVA Hagenholz. Dieser Fall ist nach wie vor pendent.»

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