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Bussen-Ärger Falsche Parkbusse – Stadt bleibt stur

«Machen Parkplatzkontrolleure keine Fehler?» Diese Frage stellt sich ein Gebüsster, nachdem er offensichtlich zu Unrecht eine Parkbusse erhielt. Die Antwort der Stadtpolizei Zürich lässt nur einen Schluss zu: «Nein, die Kontrolleure machen keine Fehler.»

Andreas Grimm parkierte seinen Kleinwagen an der Talstrasse in Zürich. Und wurde mit 40 Franken gebüsst – wegen «Parkieren ausserhalb von Parkfeldern». Grimm stutzte, denn sein Auto stand klar innerhalb des gekennzeichneten Parkfelds. Dann fiel ihm auf, dass in der Mitte des Feldes noch eine alte Markierung aufgemalt war. Hatte die Kontrolleurin aus Versehen diese alte Markierung berücksichtigt? Erleichtert war sich Andreas Grimm nun sicher, dass sich dieses Missverständnis schnell auflösen lässt.

Abfuhr trotz Beweisfoto

Seinen Ausführungen an die Stadtpolizei Zürich legte Andreas Grimm noch ein Beweisfoto bei. Beim Verlassen des Parkfeldes schoss er nämlich noch ein Handybild von der Parkuhr, um über die gelöste Parkzeit informiert zu sein.

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Die Verkehrskontrollabteilung schrieb zurück: «Gemäss Angaben der handelnden Kontrolleurin stand das Fahrzeug auf den zwei Parkfeldern mit den Nummern 13 und 14. Die neu markierten Linien waren gut sichtbar. An der vorliegend ausgestellten Busse wird daher festgehalten.»

Grimm versuchte es nochmals und wies darauf hin, dass die Kontrolleurin eben trotz der gut sichtbaren Linien offenbar die weniger gut sichtbaren alten Linien für die Ausstellung der Busse berücksichtigt habe. Wieder liess sich die Stadtpolizei nicht erweichen und verwies an das Stadtrichteramt. Den Gang vor die Richter wegen 40 Franken wollte sich Andreas Grimm jedoch nicht antun. Schliesslich wären weitere Gebühren fällig geworden, wenn in der Folge auch die Richter der Kontrolleurin Recht gegeben hätten. Er gab auf, wenn auch enttäuscht, nach wie vor von seiner Unschuld überzeugt.

Bezahlte Bussen lassen sich nicht mehr anfechten

Das Konsumentenmagazin «Espresso» von Radio SRF 1 kommt nach Sichtung der Unterlagen zu demselben Schluss wie Andreas Grimm. Und fragt nach bei Marco Cortesi, Sprecher der Stadtpolizei Zürich: «Hier steht Aussage gegen Aussage. Indem der Gebüsste die Busse bezahlt hat, ist diese rechtsgültig und lässt sich nicht mehr anfechten.» Andernfalls hätten die Stadtrichter zu entscheiden gehabt, zwischen dem Foto von Andreas Grimm und einer Skizze der Parkplatzkontrolleurin.

Warum kein Handybild?

Die Nachfrage von «Espresso» bei verschiedenen Verkehrspolizeikorps zeigt, dass die Möglichkeit von Handybildern als Beweis für die Bussenerteilung noch nirgends erkannt wurde. Es werden höchstens Notizen und Handskizzen erstellt.

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