Es ist ein Versehen, das schnell passiert ist: Einmal legt man eine bezahlte Rechnung nicht richtig ab – und schon landet sie bei den nächsten Einzahlungen wieder auf dem Stapel der noch zu zahlenden Rechnungen. Passiert ist das auch einer jungen Frau aus Schaffhausen. Sie bezahlte die Rechnung für die Kehrrichtgrundgebühr von 40 Franken doppelt ein – insgesamt also 80 Franken. Von der Stadt hat sie jedoch nur 10 Franken zurückerstattet bekommen.
Auf Anfrage schreibt die Stadt dem Konsumentenmagazin «Espresso» von Radio SRF 1, auf den ersten Blick sei die Irritation der Einwohnerin nachvollziehbar. Jedoch müssten die Mitarbeiter bei einer doppelt bezahlten Rechnung «Nachforschungen über den Zahlungszweck» anstellen. Lasse sich nicht feststellen, weshalb die Rechnung bezahlt worden sei, werde die Zahlung zurückerstattet.
Stadt will sich nicht «bereichern»
Weitere Beispiele für Ärger mit falsch bezahlten Rechnungen:
Bei all ihren «Nachforschungen» macht sich die Stadt nicht die Mühe, bei der zahlenden Person nach einer Kontonummer zu fragen, sondern überweist das Geld mit einer sogenannten Zahlungsanweisung. «Die Post verlangt dafür 10 Franken», schreibt die Stadt Schaffhausen weiter. Und für «unsere Aufwendungen erheben wir eine minimale Gebühr von 20 Franken, welche im Verhältnis zum Arbeitsaufwand unserer Mitarbeiter untergeordnet ist». Will heissen: Eigentlich würde der Aufwand noch mehr kosten als 20 Franken. Die Stadt betont, es sei keineswegs ihre Absicht, «sich zu bereichern».
Die betroffene Schaffhauser Einwohnerin kann nicht nachvollziehen, dass die doppelt bezahlte Rechnung 30 Franken kostet. «Ich denke, man könnte das auch anders lösen.»