Mehr als 10 000 Franken Steuern bezahlte ein «Espresso»-Hörer zu viel, weil sein Treuhänder die Steuererklärung nicht sorgfälltig ausgefüllt hatte. Darum aufgepasst, bei der Wahl des Treuhänders.
Der Treuhänder hatte bei den Berufsauslagen nicht einmal die Standardabzüge richtig vorgenommen. Das Auto, die Autokilometer und die Verpflegung hatte er vergessen abzuziehen. Die zu viel bezahlten Steuern kann der Hörer nicht mehr zurückfordern.
Jeder kann sich Treuhänder nennen
Dass der Treuhänder seine Steuererklärung über Jahre falsch ausgefüllt und er darum zu viel Steuern bezahlt hat, merkte der Betroffene erst vergangenes Jahr. Er wunderte sich nämlich über die hohe Steuerrechnung: «Das kann doch nicht sein, dass ich so viel Steuern zahlen muss.» Er liess seine Steuerklärung von einem anderen Finanzfachmann ausfüllen. Dieser kam auf ein viel tieferes steuerbares Einkommen.
Der kritisierte Treuhänder gibt gegenüber «Espresso» zu, dass es bei den Berufsauslagen zu Differenzen zwischen ihm und seinem Kunden gekommen sei. Weil die Steuern noch nicht definitiv seien, wolle er sich nicht weiter dazu äussern.
Patrik Kneubühl, Direktor des Verbandes Treuhand Suisse, sagt: «Von einem solch krassen Fall habe ich bis jetzt noch nie gehört.» Er gibt aber zu bedenken, dass der Begriff Treuhänder in der Schweiz nicht geschützt sei. «Ausser im Tessin kann sich jeder Treuhänder nennen, auch ohne entsprechende Ausbildung.»
Geschädigter müsste vor Gericht
Der fehlbare Treuhänder ist nicht Mitglied bei Treuhand Suisse. Für jeden Treuhänder gelte jedoch die Sorgfaltspflicht: «Sie müssen die Klienten nach bestem Wissen und Gewissen beraten», so Kneubühl. Jedoch müsse auch der Steuerpflichtige alle nötigen Informationen liefern.
Vergessene generelle Pauschalabzüge - wie beispielsweise Versicherungsprämien - würden die Steuersekretäre von sich aus zu Gunsten der Steuerpflichtigen einsetzen, sagt Roger Keller, Kommunikationsbeauftragter der Finanzdirektion des Kantons Zürich. «Bei allen individuellen Abzügen wie Berufsauslagen ist das jedoch nicht möglich», so Keller. Und eine Korrektur der Steuerberechnung für die Vorjahre wäre nur möglich, wenn neue, damals unbekannte Tatsachen zum Vorschein kämen, so Keller. In diesem Fall bleibe also nur ein Prozess gegen den Treuhänder, um vom ihm die zuviel bezahlten Steuern zurückzufordern.
So finden Sie einen seriösen Treuhänder:
- Die Bezeichnung Treuhänder ist nicht geschützt, ausser im Tessin. Ein geschützter Titel ist der eidg. dipl. Treuhandexperte. Dieser Titel wird an der Schweizerischen Treuhänder-Schule erworben.
- Auf der Homepage von Treuhand Suisse ( www.treuhandsuisse.ch ) ist ein Mitgliederverzeichnis aufgeschaltet. Verbandmitglieder müssen jedes Jahr Weiterbildungen besuchen und sich an die Standesregeln halten.
- Bevor die Steuererklärung ausgefüllt wird, ein kurzes Gespräch mit dem Treuhänder führen und Fragen wie Berufsauslagen, Weiterbildungen, Arbeitsweg ect. klären.
- Eine einfache Steuererklärung (ohne Liegenschaften und Aktien) kostet bei einem Treuhänder ungefähr 200 Franken.
- Bei Unsicherheit eine Zweitmeinung einholen.