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Beipackzettel
Legende: Viel Text: Das Kleingeschriebene kann lebenswichtig sein. SRF

Gesundheit Beipackzettel: Zu lang und unübersichtlich

Wer einen Beipackzettel liest, der muss sich viel Zeit dafür nehmen. Die meist mehrfach gefalteten hauchdünnen Zettel enthalten enorm viel kleingedruckte Information. Dies führt beim Patienten oft zu Unsicherheit und Verwirrung. Viele Leute lesen deshalb auch den Beipackzettel nicht.

Es ist zwar wichtig, dass der Patient gründlich informiert wird, erklärt Margrit Kessler, Präsidentin der Schweizerischen Patientenorganisation SPO. Sie kritisiert jedoch: «Die schweren und lebensgefährlichen Nebenwirkungen fallen nicht genug ins Auge.»

Man könnte die Beipackzettel durchaus anwenderfreundlicher machen. Laut Kessler wäre es beispielsweise sinnvoll die Beipackzettel mithilfe von Piktogrammen einfacher zu gestalten.

Dass eine übersichtlichere Information auf den Beipackzetteln für die Patienten eine Erleichterung wäre, stellt auch der Präsident des Schweizerischen Apothekerverbandes, Dominique Jordan, fest.

In seiner Apotheke kommen immer wieder Rückfragen von verunsicherten Patienten: «Das Problem der Beipackzettel ist, dass die Auflistung aller Informationen viel zu lange ist. Es ist fast unmöglich, dass sich der Patient selbst herauspicken kann, was wichtig ist und was nicht. »

Swissmedic sieht keinen Handlungsbedarf

Verantwortlich für den Inhalt und die Gestaltung der Beipackzettel ist das Schweizerische Heilmittelinstitut Swissmedic. Dort gibt man sich mit den heutigen Beipackzetteln zufrieden und stützt sich auf das Heilmittelgesetz und die Heilmittelzulassungsverordnung.

Diese regelt gewisse formale Inhalte. So ist beispielsweise die Mindestschriftgrösse auf 8-Punkt festgesetzt. Die Packungsbeilagen noch übersichtlicher zu gestalten sei derzeit kein Thema.

Laut Jean Christian Krayenbühl von Swissmedic achte man schon jetzt genug auf die Verständlichkeit der Beipackzettel: «Wenn wir Piktogramme oder Symbole verwenden würden, würde dies die Verständlichkeit nicht erhöhen – im Gegenteil. Es würde die Patienten verwirren.»

Pharmafirmen schieben die Verantwortung von sich

Die Pharmafirmen sind verpflichtet mit der Zulassung eines Medikaments auch Vorschläge für die Packungsbeilage einzureichen. Warum unternehmen die Pharmafirmen nichts, um die Packungsbeilagen noch konsumentenfreundlicher zu gestalten? «Espresso» hat Novartis und Bayer angefragt. Beide Firmen betonen, dass sie sich an die gesetzlichen Vorgaben von Swissmedic halten.

Die Vermutung, dass die Pharmafirmen möglichst viele Nebenwirkungen auflisten wollen, um sich im Gerichtsfall rechtlich abzusichern, kann Swissmedic nicht bestätigen.

Im Gegenteil. Die Pharmafirmen wollen möglichst wenig Nebenwirkungen auf den Beipackzetteln drucken, sagt Jean Christian Krayenbühl von Swissmedic «Es ist immer ein 'Geknorze'. Wenn in der Schweiz gewisse Nebenwirkungen in der Patienteninformation aufgeführt sind, dann hat das auch Konsequenzen für die Patienteninformation in weiteren Ländern.»

Keine Lösung in Sicht

Derzeit muss sich der Patient mit den langen und unübersichtlichen Packungsbeilagen abfinden. Im Rahmen der Revision des Heilmittelgesetzes werden diese jedoch genau angeschaut. Laut Margrit Kessler von der Schweizerischen Patientenorganisation SPO ist dies dringend nötig, da trotz der Länge des Beipackzettels wichtige Informationen fehlen.

Derzeit ist ein Vorstoss hängig, welcher die genaue Angabe von Zusatzstoffen auf den Packungsbeilagen fordert. Dies wäre für viele Allergiker eine Erleichterung. Bei den Lebensmitteln ist dies bereits Pflicht.

So lesen Sie die Packungsbeilage richtig

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Nehmen Sie sich genug Zeit um die Packungsbeilage ganz durchzulesen. Vor der Einnahme des Medikaments sollten Sie besonders den Abschnitt über die Vorsichtsmassnahmen genau studieren. Auch die Nebenwirkungen sind genau zu prüfen.

Laut Swissmedic sind die Pharmafirmen nicht verpflichtet Angeben wie «häufig» und «selten» mit einer Zahl zu belegen. Der Grund: Laut Jean Christian Krayenbühl ist es sehr schwierig als Patient diese Zahl richtig zu deuten.

Dies bedeutet „selten, gelegentlich, häufig“

  • Sehr häufig = über 10 Prozent der behandelten Patienten/ über 10 von 100 Patienten
  • Häufig = 1-10 Prozent / 1 bis 10 von 100 Patienten
  • Gelegentlich = 1 Promille bis 1 Prozent
  • Selten = Alle 10'000 bis 1 pro 1000 / bei 1 bis 10 von 10’000 Patienten
  • Sehr selten : Weniger als 1 pro 10'000 / weniger als 1 von 10’000 Patienten

Die Zahlen beziehen sich auf die Anzahl behandelter Patienten (meist in klinischen Studien). Weil die Nebenwirkungen aber nicht nur von der Anzahl der behandelten Patienten abhängen, sondern auch von der Dosis und der Dauer der Therapie, sind die Zahlenangaben, laut Swissmedic, nur ein grober Richtwert. Sie könnten die Packungsbeilagen unnötig verkomplizieren.

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