Andi Waber will zu Hause eine Ladestation für sein Elektroauto. Auf der Suche nach einer Firma für die Installation stösst er auf die Webseite ladestationelektroauto.ch und fordert via Anfrageformular eine Offerte an. Dabei erklärt er sich automatisch mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden – ohne diese zu lesen. «Ein Menschenleben reicht ja nicht, um alle AGB zu lesen, die man im Internet akzeptieren muss!», kommentiert Waber schmunzelnd.
In diesem Fall hat das teure Konsequenzen: Nachdem Andi Waber das Angebot ablehnt, erhält er eine Rechnung – für die Offerte: 129.25 Franken. Eine Frechheit, findet er: «Wer Geld verlangt, soll den Preis klar nennen! Die Kosten in den AGB verstecken und nachher eine Rechnung verschicken, das geht gar nicht.»
Kein Einzelfall
Bei «Kassensturz» melden sich zehn Personen, die von Rechnungen für Offerten überrascht wurden. Auch die Plattform reinigung-zentrum.ch macht mit der gleichen Masche Geld. Hinter beiden Internetseiten steckt die Firma Share Systems AG aus St. Gallen.
Was auf beiden Webseiten auffällt: überschwänglich positive Kundenmeinungen und schicke Bilder. SRF-Faktencheck-Redaktor Leonard Flach schaut sich die Seiten für «Kassensturz» genau an und entdeckt mehrere Fakes: «Diese Porträts sind ziemlich eindeutig von einer künstlichen Intelligenz generiert worden. Darauf deuten etwa die unterschiedlichen Ohrenringe hin oder der unnatürliche Gesichtsausdruck.»
KI-Programme stellen Bilder anhand von Fragmenten bestehender Bilder quasi neu zusammen – da können solche Fehler vorkommen.
Tipps von Leonard Flach, SRF-Redaktor Netzwerk Faktencheck
Kosten dürfen nicht versteckt werden
Die versteckten Kosten für Offerten sind rechtlich problematisch. «Offerten dürfen zwar etwas kosten», erklärt Rechtsprofessorin Yeşim Atamer von der Uni Zürich. «Aber der Preis muss transparent gemacht werden. Wenn dieser Preis in den AGB versteckt wird, verstösst das meiner Meinung nach gegen Artikel 8 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb.» Das heisst, ein Gericht könnte eine solche Klausel für nichtig erklären.
Für Konsumentinnen und Konsumenten liegt das Problem bei der Umsetzung des Gesetzes, so Atamer: «Damit ein Gericht eingreifen kann, muss ein Konsument oder eine Konsumentenorganisation klagen. Das ist teuer und mit Prozessrisiken verbunden – darum wird wegen einer Rechnung von gut hundert Franken kaum jemand klagen.»
Sicherer unterwegs im Internet
«Alle AGB zu lesen, ist praktisch unmöglich», sagt auch die Rechtsexpertin. Sie empfiehlt Konsumentinnen und Konsumenten, die AGB grob zu überfliegen und nach Geldbeträgen oder Begriffen wie Kosten oder Preis zu durchsuchen. So können Konsumenten gewisse AGB-Fallen erkennen.
Dabei kann auch ein kostenloses Online-Tool der Stiftung Konsumentenschutz helfen: Es durchsucht AGB automatisch nach nachteiligen Klauseln.