Auf Werbetafeln und Verpackungen von einzelnen Produkten der Marke «Attitude» wird darauf hingewiesen, dass diese kein 1,4-Dioxan und Ethylenoxid beinhalten. Diese Inhaltsstoffe sind jedoch in der Schweiz sowieso verboten.
Manor und die Le Shop haben das Werbeversprechen des Herstellers ohne Überprüfung übernommen.
Unlauterer Hinweis auf vermeintliche Vorteile
Gemäss Thomas Meier von der Schweizerischen Lauterkeitskommission haben sie damit unlauter gehandelt: «Wenn man mit etwas Werbung macht, dass gar nicht zugelassen ist, dann ist das eine Täuschung.»
Weitere Entscheide
«Einerseits wird dabei ein Vorteil hervorgehoben, den man gar nicht hat. Andererseits bringt man so den Verdacht auf, andere Produkte hätten solche Stoffe drin», sagt Meier weiter.
Die beiden Händler haben die entsprechenden Produkte mittlerweile aus dem Sortiment genommen. Weitere Konsequenzen hat das Urteil der Lauterkeitskommission nicht.