Bereits ein paar Monate nach Einzug ins Eigenheim in der Luxusüberbauung fingen die Geruchsimmissionen an. Die junge Eigentümerin informierte die Generalunternehmerin Implenia. Beim Besuch in der Wohnung stellten Implenia-Vertreter jedoch keinen Geruch fest.
Kurz darauf ein Knall in der Nacht: Offenbar hatte sich ein Überdruck im Abwasserrohr entladen und braunes Wasser mit Fäkalien durch den Duschablauf in die Dusche der Frau geschwemmt. Die Frau hatte den Schrecken ihres Lebens, dazu war sie verständlicherweise extrem angeekelt. Wie sie gegenüber dem Konsumentenmagazin «Espresso» von Radio SRF 1 erzählte, habe sie am nächsten Tag sofort die Bauleitung informiert: «Der Bauleiter war auch erschrocken und hatte Verständnis für meine missliche Lage.»
Sie sei dann darüber informiert worden, dass nun eine spezielle Lüftung, eine sogenannte Strang-Entlüftung eingebaut werde, um den Druck auszugleichen. Die junge Frau war sowieso kurz vor der Abreise in die Ferien und somit konnten die Bauarbeiten gut erledigt werden.
Zweiter Ausbruch
Zwar seien die Geruchsbelästigungen zuerst etwas zurückgegangen, aber schon nach kurzer Zeit wieder da wie zuvor. Und bereits zwei Monate später wiederholte sich das Ganze in der Nacht: Ein Knall, gefolgt von einer braunen Flüssigkeit in der Dusche. Zum zweiten Mal wurde eine Strang-Entlüftung installiert.
Während der Bauarbeiten quartierte Implenia die Eigentümerin während zehn Tagen in ein Hotel in der Nähe ein, inklusive Frühstück. Einer der Bauleiter habe ihr einmal gesagt, wahrscheinlich würde nur eine Radikallösung den Schaden beheben, berichtete die Frau. Das bedeute, dass in der Wohnung unter ihr die ganze Betondecke aufgespitzt werden müsste, um an die Leitungen zu gelangen. Eine wohl auch teurere Variante.
Dritter Ausbruch und keine Nerven mehr
Auch nach Einbau der zweiten Lüftung konnte die Wohnungsbesitzerin den Fäkalgeruch in ihrem Badezimmer nach wie vor wahrnehmen. Mehrere Male kamen Vertreter von Implenia, um den Geruch festzustellen. «Die meisten stritten den Geruch ab, ein paar vereinzelte stellten aber auch fest, dass es nach Abwasser stank. Geschehen ist aber nichts weiter», berichtet die junge Frau.
Bis es dann, nach ein paar Monaten, wieder knallte und sich die Brühe in der Dusche verteilte. Die Eigentümerin war mit den Nerven am Ende. Erst nach diesem dritten Vorfall hatte Implenia beschlossen, dass nun die radikale Variante zum Zug kommen musste. Als wäre der Albtraum noch nicht genug schlimm, krochen kurz vor Beginn der Bauarbeiten Falter und Falter-Larven durch den Abfluss.
Weil sich die Eigentümerin von Implenia nicht ernst genommen fühlte und auch eine Entschädigung für all die Aufwände fordern wollte, die sie bisher hatte, wendete sie sich an einen Baurechtsanwalt. «Nach einer Rechnung von 2000 Franken und der Prognose des Anwalts, dass es richtig schwierig werden könnte gegen Implenia, gab ich auf.»
Implenia mit einem unmöglichen Angebot
Schliesslich forderte die Frau 6000 Franken Entschädigung für ihre Umtriebe, die Ausgaben, die Zeit, welche sie für das Thema aufwendete und die Anwaltskosten. Zurück kam ein Schreiben von Implenia, man würde ihr 2000 Franken als Entschädigung vergüten, per Saldo aller Ansprüche. So viel wusste die Eigentümerin, diese Klausel kann sie nicht akzeptieren: «Ich müsste auf weitere Rechte verzichten, wenn noch einmal etwas mit dieser Abwasserleitung wäre, das kann ich nicht unterschreiben.»
Implenia: Missverständnis bei der Klausel
Auf Anfrage von «Espresso» will Implenia erst einmal klar stellen, dass man die zeitliche Verzögerung bei der Behebung des Problems bedauere. Mediensprecher Reto Aregger betont: «Wir können gut nachvollziehen, dass es für die Eigentümerin eine schwierige Zeit war.» Dass man zwei Mal versucht habe, das Problem mittels einer Strang-Entlüftung zu lösen, habe damit zu tun, dass man für alle Bewohner immer die erträglichste Lösung anstrebe. Man hatte versucht, die Wohnungseigentümer in der unteren Etage zu schonen, denn diese mussten während des grossen Umbaus aus der Wohnung ausziehen.
Implenia weist Vorwürfe von sich, sie habe sich zu wenig um die betroffene Frau gekümmert. Implenia-Sprecher Reto Aregger betont: «Der Einbau der zweiten Lüftung fand nicht in der Wohnung der Frau statt, trotzdem hatten wir uns aus Kulanz dazu entschieden, die Frau im Hotel unterzubringen, auf unsere Kosten.»
Und zur Klausel «Per Saldo aller Ansprüche» klärt Implenia auf: «In diesem Schreiben geht es nur um die Entschädigung. Es ist selbstverständlich, dass die Rüge und Verjährungsfrist für diesen Mangel in der Dusche nach Behebung wieder neu anfing zu laufen.» Und der Implenia-Sprecher räumt ein, dass das Schreiben wohl etwas unklar formuliert gewesen sei.
«Espresso» verhilft Eigentümerin zu mehr Entschädigung
Zwar hatte Implenia über die Entschädigungssumme Stillschweigen vereinbart. «Espresso» weiss, es ist ein Vielfaches von den ursprünglich gebotenen 2000 Franken. Die Eigentümerin ist froh und stellt trotzdem etwas bitter fest: «Erst nachdem sich ‹Espresso› eingeschaltet hatte, fühlte ich mich zum ersten Mal ernst genommen von Implenia.» Erstmals habe ein Verantwortlicher mit der Eigentümerin ihrer Ansicht nach ein klärendes Gespräch geführt.
HEV warnt vor Zusatzklausel
Das ursprüngliche Angebot von Implenia mit der Klausel «Per Saldo aller Ansprüche» erachtet auch der Jurist beim Hauseigentümerverband Schweiz HEV als gefährlich. HEV-Jurist Thomas Oberle versteht die Klausel ebenfalls so, dass die Eigentümerin auf diese Weise Rechte verliert: «Mit der Unterschrift ist jeder Anspruch auf Behebung von Folgemängeln aufgehoben und Implenia wäre fein raus.»
Dagegen hält er Implenia zugute, dass sie der Eigentümerin nach dem zweiten Vorfall einen Hotelaufenthalt ermöglichten. Das sei reine Kulanz der Generalunternehmerin. Allgemein rät er: Aufgepasst bei der Klausel «Per Saldo aller Ansprüche». Mit einer Mitgliedschaft beim Hauseigentümerverband in der entsprechenden Region stehe einem eine Rechtsberatung zur Verfügung. Bei Prozessführung könne es sogar dazu kommen, dass der HEV einen Anwalt stellt.
Ein ähnliches Angebot gibt es auch beim Hausverein Schweiz. Eine Mitgliedschaft ermöglicht eine rechtliche Beratung.