Das klingt alles andere als erholsam: Der Vermieter behält sich laut Mietvertrag vor, die Mietwohnung jederzeit betreten zu dürfen. Muss man sich das gefallen lassen?
Rechtsfrage des Tages
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Rechtsexpertin Gabriela Baumgartner beantwortet täglich eine typische Rechtsfrage zu den Ferien im Schnee.
Nein. Der Vermieter darf die Wohnung nicht betreten, ohne den Mieter vorher zu informieren. Zwar hat ein Mieter seinem Vermieter jederzeit den Zugang zur Wohnung zu gewährleisten, zum Beispiel für die Beseitigung von Reparaturen. Aber der Vermieter hat nicht das Recht, die Wohnung ohne Einverständnis des Mieters in dessen Abwesenheit zu betreten. Tut er es, macht er sich strafbar.
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