Vor dem Bergrestaurant stehen sie zu Hauf auf dem Präsentierteller ─ Ski in den verschiedensten Ausführungen. Die Gelegenheit für Diebe. Immer wieder kommt es vor, dass Bretter gestohlen werden. Die meisten haben einen solchen einfachen Diebstahl in ihrer Hausratversicherung versichert. Was aber, wenn die Ski einen nicht gehören, sondern nur gemietet sind? Wer bezahlt den Schaden?
Grundsätzlich haftet der Mieter. Allerdings schuldet er dem Vermieter nur den sogenannten Zeitwert der gemieteten Ski. Den Wert also, den sie aktuell noch haben.
Wer eine Haftpflichtversicherung hat, kann den Schaden dort anmelden. Allerdings schliessen viele Versicherungen in ihren Allgemeinen Versicherungsbestimmungen die Deckung bei geliehenen oder gemieteten Gegenständen aus oder sehen einen hohen Selbstbehalt vor, sodass es sich nicht lohnt, den Schaden anzumelden.
Tipp: Bei der Skimiete darauf achten, dass auf dem Mietervertrag das Alter der Ski notiert ist.