Der «Kassensturz»-Beitrag hat gezeigt: Ein vermeintlich harmloses Medikament aus dem Internet kann plötzlich grossen Ärger mit den Behörden verursachen. Damit es für Sie, aber auch für Ihre Gesundheit nicht problematisch wird, gilt es, bei Medikamenten aus dem Ausland einiges zu beachten:
Was darf ich einführen?
- Eine Privatperson darf nur für sich selber Arzneimittel aus dem Ausland beziehen, nicht für Drittpersonen.
- Dasselbe gilt übrigens für Haustiere. Der Import von Arzneimitteln für Nutztiere ist hingegen ganz verboten.
- Maximal darf ein Monatsbedarf importiert werden (Für die Berechnung sind die Angaben des Herstellers massgebend).
- Betäubungsmittelhaltige Produkte (Schlaf-, Beruhigungs- oder starke Schmerzmittel) dürfen nur eingeführt werden, wenn der Sendung ein Rezept eines Schweizer Arztes beiliegt.
Informieren Sie sich eingehend, bevor Sie bestellen:
- Klar ist: Medizinische Fachpersonen können Sie in einem persönlichen Gespräch am besten beraten.
- Im Internet liefern die Seiten compendium.ch oder oddb.org verlässliche Informationen über ein Arzneimittel. Diese Angaben sind behördlich geprüft und geben ein objektives Bild des Medikaments. Die Informationen setzen ein gewisses Fachwissen voraus. Bei Fragen wenden Sie sich daher an eine Fachperson.
Achten Sie auf der Internetseite auf folgende Punkte:
- Ist der Anbieter angegeben? Und verfügt er über eine glaubwürdige berufliche Qualifikation?
- Sind Kontaktadresse und Telefonnummer vorhanden?
- Werden zuverlässige, vollständige und aktuelle Informationen zum Arzneimittel publiziert? Werden Vorteile und auch Risiken angegeben?
- Sind Links zu zuverlässigen Seiten vorhanden?
Werden Sie stutzig, wenn:
- schnelle, sensationelle Ergebnisse versprochen werden.
- Arzneimittel weder in der Schweiz noch im übrigen Europa oder in den USA zugelassen sind.
- behauptet wird, es bestünden keine Risiken oder Nebenwirkungen.
Vitaminpräparate, Nahrungsergänzungsmittel & Co:
- Achtung: Solche Präparate können auch als Arzneimittel gelten. Auf admin.ch erfahren Sie, welche Substanzen erlaubt sind. Geht ein Produkt unter Arzneimittel, darf maximal eine Monatsdosis importiert werden.
Wenn Sie nicht sicher sind, fragen Sie vorher nach.
- Nahrungsmittelergänzung: Swissmedic.ch
- Vitaminpräparate: kantonschemiker.ch
- Präparate für den Muskelaufbau: Diese können unter das Dopinggesetz fallen. Weitere
Informationen dazu finden Sie auf antidoping.ch
Seien Sie sich der Risiken bewusst:
- Gesundheitsrisiko: Eine Selbstbehandlung – ohne Beratung durch einen Arzt oder Apotheker – ist riskant. Die Krankheit kann sich mit falschen Medikamenten verschlimmern, unangenehme Nebenwirkungen können auftreten.
- Qualität der Arzneimittel: Gefälschte Medikamente, Arzneien mit toxischen Verunreinigungen oder ohne irgendwelche Wirkstoffe sind im Internetangebot an der Tagesordnung. Achten Sie auf einen seriösen Anbieter (Checkliste siehe unten)!
- Ungeprüfte Therapien/Arzneimittel: Swissmedic rät aus Gründen des Gesundheitsschutzes dringend, nur in der Schweiz übliche Therapien oder geprüfte Arzneimittel zu verwenden. Häufig halten Angebote nicht das, was sie versprechen. Zum Beispiel enthalten sogenannte «Schlankheitsmittel» häufig lediglich entwässernde oder abführende Substanzen, die nur scheinbar das Gewicht reduzieren.
- Anbieter im Internet: Gehen Sie davon aus, dass ein Anbieter von Medikamenten im Internet in erster Linie verkaufen möchte. Angaben von internationalen Anbietern auf ihren Websites sind oft irreführend.
Wenn Sie einen Verdacht haben:
Haben Sie Hinweise dafür, dass im Internet ein illegales Medikament angeboten wird, können Sie dies per Mail an Swissmedic melden. Das Gleiche können Sie tun, wenn Sie Kenntnis haben von unerwünschten Wirkungen von Arzneimitteln.
Informationen zum Thema «Reisen mit Medikamenten»
Innerhalb des Schengenraums: Bei Reisen innerhalb von Ländern, die durch das Schengenabkommen gebunden sind, ist grundsätzlich jene Menge an Medikamenten erlaubt, die auf der Reise für den persönlichen Gebrauch benötigt wird – maximal der Bedarf für einen Monat.
Ausserhalb des Schengenraums: Hier gibt es keine generell gültigen Regeln. Deshalb ist es umso wichtiger, die je nach Land zutreffenden Reisebestimmungen frühzeitig abzuklären: Bei Reisen mit (persönlichen) Medikamenten, d.h. bei der Ausfuhr von Arzneimitteln, sind immer auch die Bestimmungen der Ziel- und der Duchreiseländer zu beachten! Für Reisende, die regelmässig Medikamente einnehmen müssen, gilt folgendes:
- Erkundigen Sie sich frühzeitig bei den Botschaften der betreffenden Länder (Kontaktadressen). Fragen Sie nach den genauen Bestimmungen (Liste verbotener Wirkstoffe/Substanzen/Präparate).
- Organisieren Sie eine ärztliche Bescheinigung für Spritzen/Injektionspens und verschreibungspflichtige Medikamente. Darin sollten der Name des Medikaments, die Wirkstoffnamen und die Dosierung enthalten sein. Führen Sie eine Rezeptkopie mit sich.
- Nehmen Sie die Medikamente in der Originalverpackung mit. Klären Sie bei Flugreisen vorher ab, ob Sie die Medikamente im Handgepäck mitnehmen können. Gewisse Länder erlauben nur die Menge Medikamente im Handgepäck, welche für die Flugzeit benötigt wird.
- Vorsicht bei Reisen ausserhalb von Europa mit starken Schmerz- und Beruhigungsmitteln oder bei Medikamenten mit betäubungsmittelhaltigen Wirkstoffen, diese erfordern in manchen Ländern besondere Genehmigungen oder sind verboten!
Quelle: Swissmedic