Das Gesetz
Werbeanrufe sind in der Schweiz nur dann zulässig, wenn der Kunde sie ausdrücklich wünscht oder bereits Kunde eines Anbieters ist. So steht es im Gesetz über den unlauteren Wettbewerb (UWG).
Das scheint viele Anbieter nicht zu interessieren. Adressdaten und Telefonnummern werden von Telemarketingfirmen und Adresshändlern rege eingekauft, weiterverkauft und für Werbung verwendet.
Werbeanrufe sind nur mit Einwilligung zulässig
Wenn Werbung am Draht ist
Laut dem Gesetz über den unlauteren Wettbewerb müsste ein Anbieter vor einem Werbeanruf prüfen, ob der Kunde mit einem Sterneintrag im Telefonverzeichnis zu erkennen gibt, dass er keine Werbeanrufe wünscht.
Wer einen Sterneintrag missachtet, macht sich strafbar und kann gebüsst werden. Das Staatssekretariat für Wirtschaft (seco) hat eine Meldestelle für Konsumentinnen und Konsumenten eingerichtet. Wer trotz Sterneintrag mit Werbeanrufen belästigt wird, kann sich dort über die betreffende Firma beschweren (Adresse und Beschwerdeformular siehe Linkbox).
So wehren Sie sich
Robinsonliste
Der beste Schutz vor Werbeanrufen ist aber noch immer sorgsam mit den eigenen Daten umzugehen. Hier die besten Tipps, wie Sie sich vor lästigen Anrufen schützen können:
- Verlangen Sie von Ihrem Telefonanbieter, dass er Ihren Eintrag mit einem Stern («wünscht keine Werbung») versieht.
- Wenn Sie nicht im Telefonverzeichnis registriert sind, können Sie Ihre Telefonnummer auf der so genannten Robinson-Liste beim Schweizer Dialogmarketingverband SDV für Werbeanrufe sperren lassen (Adresse siehe Linkbox).
- Beantragen Sie die Sperrung von Anrufen mit unterdrückter Rufnummer.
- Lassen Sie sich bei Werbeanrufen nicht auf Gespräche ein und verlangen Sie, dass Ihre Daten gelöscht werden.
- Nehmen Sie an keinen Wettbewerben und Umfragen teil.
- Lesen Sie in Verträgen das Kleingedruckte und streichen Sie die Klausel, wonach Ihre Daten zu Werbezwecken verwendet werden dürfen.
- Melden Sie Firmen die Ihren Sterneintrag missachten der Meldestelle des Staatssekretariats für Wirtschaft (seco). Die Adresse samt Beschwerdeformular zum Ausfüllen finden Sie in der Linkbox.