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Konsum «Swiss Media Leserservice»: Statt Hefte kommen Mahnungen

«Aus dem Nichts kam die Zahlungsaufforderung eines Inkassobüros.» So und ähnlich tönt die Geschichte, die die Redaktion von «Kassensturz» und «Espresso» gehäuft von Konsumenten hört. Die SwissPoint Sales AG und ihr Swiss Media Leserservice würden Geld für Hefte fordern, die sie nie geliefert haben.

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Kein Heft erhalten, dafür plötzlich Zahlungs-Aufforderung
aus Espresso vom 14.05.2013. Bild: Keystone
abspielen. Laufzeit 4 Minuten 22 Sekunden.

Der Swiss Media Leserservice löst eine neue Ärger-Welle aus. Nachdem «Espresso» bereits im September 2012 über den Zeitschriften-Vermarkter berichtete, häufen sich nun die Online-Kommentare, Anrufe und E-Mails bei der Redaktion wieder. Offensichtlich hat die Firma in den letzten Tagen zahlreiche Konsumenten zu einer Geldzahlung aufgefordert – und damit irritiert und verärgert.

 

Der Leserservice der SwissPoint Sales AG fordert über ein Inkassobüro Geld ein für Magazine, die die Betroffenen nach eigenen Angaben weder bestellt noch erhalten haben. Bei «Espresso»-Hörerin Ingrid Pfammatter zum Beispiel geht es um das Heft «Auto, Motor und Sport», bei Frédéric-Marc Fluehmann um den «Stern». Beide hatten die Magazine tatsächlich einmal für ein Jahr abonniert, das Abo dann aber nicht verlängern wollen. Sie bezahlten die Rechnung für die Verlängerung nicht. Frédéric-Marc Fluehmann: «Ich habe seit zwei Jahren kein Heft mehr, aber auch keine Mahnung erhalten.» Die Sache war für ihn erledigt – bis nun «aus dem Nichts» die Inkasso-Forderung kam.

Automatische Vertragsverlängerung

Die SwissPoint Sales AG kontert: Den aktuellen Forderungen seien jeweils eine Rechnung und zwei Mahnungen vorausgegangen. Ausserdem weise man die Kunden bei jeder Bestellung auf die Vertragsdauer hin und darauf, dass sich das Abo ohne Kündigung automatisch verlängere. Verärgerte Leserservice-Kunden bestreiten dies vehement. Was nun?

 

 «Meldet sich der Kunde direkt bei uns, bemühen wir uns um faire Lösungen», verspricht die SwissPoint Sales AG. Rechtsexpertin Doris Slongo empfiehlt Kunden, die sich mit ungerechtfertigten Forderungen konfrontiert sehen, einen eingeschriebenen Brief an die Firma: «Schreiben Sie, dass keine rechtliche Grundlage bestehe, dass kein Vertrag über mehr als ein Jahr abgeschlossen wurde und dass man deshalb kein Geld schulde.»

Firma muss Beweise liefern

Es gelte nur, was direkt beim Vertragsabschluss vereinbart worden sei, sagt Doris Slongo. Wenn sich Zeitschriftenabos automatisch verlängern, müsse das direkt im Verkaufsgespräch erwähnt werden. «Behauptet die Firma, sie habe auf die automatische Verlängerung hingewiesen, dann muss sie das beweisen.»

Was, wenn schon bezahlt?

Nach der schriftlichen Zahlungs-Aufforderung meldete sich «Espresso»-Hörerin Ingrid Pfammatter beim Inkassobüro: «Man empfahl mir zu zahlen, da ich sonst in einer Wirtschafts-Datenbank registriert werde.» Unter diesem Druck bezahlte Ingrid Pfammatter die Rechnung. Rechtsexpertin Doris Slongo: «Wer darlegen kann, dass er eine Zahlung nicht freiwillig, sondern unter Druck geleistet hat, kann das Geld zurückfordern.» Das heisst: Man teilt der Firma per Brief mit, dass man nur unter Androhung der Registrierung gezahlt habe und das Geld deshalb zurückfordere. «Wenn das nichts bringt», so Doris Slongo, «kann man bei der Schlichtungsbehörde am Sitz der Firma eine Rückforderungsklage machen.»

Bei «Espresso»-Hörerin Ingrid Pfammatter ist das nicht nötig. Die SwissPoint Sales AG schreibt, sie habe die Forderungen gegenüber Frau Pfammatter und Herrn Fluehmann storniert und Frau Pfammatter das Geld zurückerstattet - «aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.»

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