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Flugmeilen können vererbt werden
Aus Espresso vom 02.03.2016. Bild: Keystone
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Umwelt und Verkehr Flugmeilen können vererbt werden

Flugmeilen von Miles-and-More können nicht auf Andere übertragen, aber sehr wohl vererbt werden. Dabei gelten besondere Bedingungen. Geerbte Meilen sind neu wieder 36 Monate gültig.

Weil ein «Espresso»-Hörer sein Profil auf der Internetplattform von «Miles-and-More» nicht à jour gehalten hat, sind von seinem Vater geerbte Prämienmeilen im Wert von fast 2000 Franken verfallen. Er konnte nicht über den bevorstehenden Verfall informiert werden. Nach der Intervention des SRF-Konsumentenmagazin «Espresso» sind ihm die geerbten Meilen wieder gutgeschrieben worden.

Dass Flugmeilen vererbt werden können, ist vielen unbekannt. Voraussetzung für eine Meilen-Erbschaft ist ein eignes Meilenkonto beim gleichen Prämienprogramm oder der elektronische Zugang zum Profil des Erblassers. Beim Todesfall eines Teilnehmers empfiehlt Miles-and-More, sich umgehend mit dem Service-Center in Verbindung zu setzen um eine eventuelle Übertragung oder das Einlösen der Meilen in die Wege zu leiten.

Einmal übertragene Meilen sind wieder 36 Monate gültig, egal wie alt sie vorher waren. Man muss aber selber dafür sorgen, dass die Meilen aufs richtige Konto übertragen werden. Dazu gehört auch die regelmässige Aktualisierung des eigenen Profils auf der Internetplattform mit der richtigen Anschrift und Telefonnummer. Einem Meilenverfall vorbeugen kann, wer regelmässig mit einer Miles-and-More-Kreditkarte bezahlt oder den Status eines Vielfliegers besitzt.

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