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Sorry, keine Versicherung mit Ihrem Namen!
Aus Espresso vom 06.11.2014. Bild: Colourbox
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Versicherungen Sorry, keine Versicherung mit Ihrem Namen!

Was eine «Espresso»-Hörerin erlebt hat, kam ihr erst wie ein schlechter Witz vor: Aufgrund ihres Namens ist ihr Antrag für eine Autohaftpflichtversicherung abgelehnt worden. Sie sei nicht kreditwürdig. Dürfen Versicherungen das?

«Espresso»-Hörerin Alendona Ala wollte für ihr neues Auto eine Haftpflichtversicherung abschliessen und holte im Internet verschiedene Offerten ein. Das Angebot der Allianz24 – die Online-Versicherung der Allianz Suisse – hat sie überzeugt, und sie füllte das Antragsformular aus. Als sie sich dann telefonisch mit der Allianz-Versicherung in Verbindung setzte, hiess es, man habe ihren Antrag abgelehnt, aufgrund ihres Namens. «Wie bitte?» Frau Ala dachte, sie habe sich verhört. Man habe Probleme gehabt mit Versicherungsnehmern mit diesem Namen und deshalb lehne man sie ab, hiess es weiter.

«Und wie steht’s mit Müllers und Meiers?»

Frau Ala beteuerte, noch nie Zahlungsprobleme gehabt zu haben, und sie bot an, einen Auszug aus dem Betreibungsregister zu liefern. Doch auch dies stiess bei Allianz24 nicht auf offene Ohren. In einem weiteren Telefonat hiess es dann seitens der Versicherung, man habe ihre Bonität durch eine externe Firma prüfen lassen und habe eine abschlägige Antwort bekommen. Es gebe Personen mit dem Namen Ala, die offene Rechnungen hätten. Auch das Argument, dass es sicher auch Menschen mit dem Namen Meier oder Müller gäbe, die offene Rechnungen hätten, und dass die Versicherung doch nicht alle Meiers oder Müllers deshalb ablehnen würde, stiess auf kein Verständnis.

Alles ein bedauerlicher Fehler

«Espresso» schaltet sich ein und will vom Mediensprecher der Alllianz Suisse, von Bernd de Wall wissen, weshalb die Frau als Versicherungsnehmerin abgelehnt wurde. «Wir haben die Anfrage noch einmal intensiv geprüft. Es gibt in der Tat keine objektiven Gründe, die eine solche Ablehnung rechtfertigen.» Bei der Risikobewertung sei der Versicherung offensichtlich ein Fehler unterlaufen und dafür entschuldige man sich.

Wann darf eine Versicherung einen Antrag ablehnen?

Für das Konsumentenmagazin «Espresso» von Radio SRF 1 stellen sich aber noch ein paar grundsätzliche Fragen. Zum Beispiel, ob eine Versicherung eine Person aufgrund ihres Namens ablehnen darf. Bernhard Waldmann ist Professor für Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Freiburg: «Privatversicherungen sind frei in der Entscheidung, mit wem sie einen Vertrag abschliessen wollen. Das heisst, sie dürfen jeden Antragsteller ohne Begründung ablehnen.» Allerdings: Wenn der Verdacht aufkomme, dass eine Versicherung systematisch gewisse Leute ablehne, dann sei das missbräuchlich. Es ist also zum Beispiel verboten, eine Art schwarze Liste mit Namen zu führen, die auf eine bestimmte Staatsangehörigkeit hinweisen und diese allesamt abzulehnen.

Allianz führt keine schwarze Liste

Die Versicherung stellt gegenüber «Espresso» klar, dass sie keine solche Liste führe und die «Espresso»-Hörerin nicht deshalb abgelehnt wurde. Bernd de Wall erklärt weiter: «Wir führen lediglich eine Liste mit ehemaligen Kunden, mit denen wir negative Erfahrungen gemacht haben.» Dies sei branchenüblich und ist auch zulässig.

Standardmässig eine Bonitätsprüfung: Nicht branchenüblich

Allianz24 prüft nach Angaben des Mediensprechers Bernd de Wall standardmässig bei allen Neuanträgen die Bonität. «Wir arbeiten mit einer externen Agentur zusammen, verlassen uns aber nicht ausschliesslich auf diese Ergebnisse. Wir sehen ja auch anhand der Vertragssituation, ob jemand zum Beispiel in der Vergangenheit bereits Zahlungsausfälle hatte.»

Martin Lorenzon, Ombudsmann der Privatversicherer, sagt gegenüber «Espresso», ihn erstaune dieses Vorgehen zwar nicht. Bei der Ombudsstelle sehe man immer häufiger Probleme mit Versicherungen, weil Versicherungsnehmer ihre Prämien nicht bezahlten: «Dass aber die ganze Branche standardmässig eine Risikobewertung der Antragsteller durch Kreditscoringfirmen durchführen lasse, kann ich nicht bestätigen.»

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