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Umwelt und Verkehr Fahrschule nein danke – Auffrischung ja gern!

Wer als Eltern Fahrschüler begleitet, soll dafür ausgebildet werden. Diese Idee des Fahrlehrerverbands stösst auf Kritik. Dass aber die Verkehrssituation je länger, desto komplexer geworden ist, ist unbestritten. Wie können langjährige Autofahrer ihre Kenntnisse auffrischen?

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Fahrschule nein danke – Auffrischung ja gern!
aus Espresso vom 12.03.2013. Bild: Colourbox
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Fahrlehrer bekunden gegenüber «Espresso», dass sich immer wieder veraltete Gewohnheiten bei den Junglenkern einschleichen, übernommen von ihren Eltern, die mit ihnen üben. Willi Wismer, Fahrlehrer in Bülach (ZH), hat Beispiele: «Es stimmt schlicht nicht, dass es verboten sei, die Hände am Lenkrad zu kreuzen, wenn man in eine Kurve fährt. Und viele wissen auch nicht, dass im Kreisverkehr konsequent Linksvortritt herrscht.» 

Eine Stunde beim Fahrlehrer kann hilfreich sein

Zwar gibt es im Internet Möglichkeiten, sein theoretisches Wissen zu testen. Laut Niklaus Zürcher, Direktor des Automobil Clubs der Schweiz ACS, kommt aber wahrscheinlich niemand drumherum, auch noch eine Stunde bei einem Fahrlehrer zu investieren. Nur so könne man wirklich erfahren, wie es um die eigene Fahrtüchtigkeit steht. «Dabei geht es manchmal um kleine Details in Abläufen, die man für die Sicherheit auf der Strasse verbessern kann», so Zürcher.

Thomas Kramer von der Beratungsstelle für Unfallverhütung BfU weiss, wie man als Beifahrer von Lernenden gleich zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen kann: «Es lohnt sich, einmal mit dem Fahrschüler und dem professionellen Fahrlehrer mitzufahren. In umliegenden Ländern ist das gang und gäbe.»

Verschiedene Organisationen bieten Auffrischungskurse für Autolenker an, speziell auch für Senioren über 65 Jahre.

Unfall auf Übungsfahrt – was nun?

Verursacht ein Fahrschüler auf einer Übungsfahrt einen Unfall, haftet grundsätzlich er dafür. Die Begleitperson kann allerdings auch zur Verantwortung gezogen werden, wenn sie den Fahrschüler falsch instruiert oder zu wenig überwacht hat. Wer Fahrschüler auf Übungsfahrten begleitet, muss mindestens 23 Jahre alt sein und den Fahrausweis seit mindestens 3 Jahren besitzen.

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