Zum Inhalt springen
Koffer
Legende: Keystone

Umwelt und Verkehr So reagieren Sie bei Gepäck-Schaden richtig

Den Schaden sofort melden und bestätigen lassen. Diesen Tipp gibt Rolf Metz, Rechtsanwalt und Spezialist für Reiserecht, wenn der Koffer beschädigt aus dem Flugzeug kommt. Dort, wo man den Koffer entgegennehme, habe es in der Regel Büros der Fluggesellschaften.

Schaden sofort melden: «Wenn der Passagier den Koffer zuerst nach Hause nimmt und sich erst nachher meldet, ist er beweispflichtig, dass der Schaden auch wirklich auf dem Flug passiert ist. Dies ist in der Praxis sehr schwer», sagt Rolf Metz.

Grundsätzlich haftet die Fluggesellschaft für Gepäckschäden auf ihren Flügen, betont Metz. Deshalb ist es auch wichtig, dass ein Passagier ihr den Schaden meldet.

Versicherung? Gleichzeitig empfiehlt er abzuklären, ob der Gepäckschaden auch durch eine Versicherung gedeckt ist. Dies sei vielen Flugreisenden gar nicht bewusst:

«Es ist möglich, dass ein Passagier eine Gepäckversicherung abgeschlossen hat, oder solche Schäden durch die Hausratsversicherung gedeckt sind. Wurde die Reise mit der Kreditkarte bezahlt, ist möglicherweise dabei eine Gepäckversicherung inbegriffen.»

Es sei gut möglich, dass eine Versicherung schneller und einfacher zahle, als wenn man bei der Fluggesellschaft vorsprechen muss, meint der Reiserechtler.

Hartnäckig bleiben: Wird man, wie im «Espresso»-Fall mit der Air Berlin, vom Kundendienst monatelang vertröstet, hat man nach Einschätzung von Rolf Metz schlechte Chancen. Es bleibe einem wenig anderes übrig, als hartnäckig zu bleiben.

«Man muss sich auch vor Augen halten, dass eine Fluggesellschaft nur begrenzt für den Schaden haftet. Sie muss maximal rund 1‘600 Franken bezahlen, auch wenn der Schaden höher ist.»

Zeitwert berechnen: Bei einem beschädigten Koffer wird zudem nur der Zeitwert entschädigt. Ist er bereits einige Jahre alt, erhält der Passagier vielleicht nur noch 20 Franken dafür.

Einklagen: «Und wenn die Fluggesellschaft nicht von sich aus bezahlt, müsste man sie eigentlich einklagen. Man muss also einen ganz normalen Zivilprozess durchziehen – mit allen Risiken», erklärt Rolf Metz.

Vor dem Abflug fotografieren: Dabei müsse der Passagier dann beweisen, dass die Fluggesellschaft auch wirklich für den Schaden am Gepäck verantwortlich sei: «Die Fluggesellschaft kann sich eigentlich zurücklehnen und sagen: Lieber Passagier, beweise mir, dass der Schaden wirklich während dem Flug passiert ist: Und dass all die Kleider und Gegenstände, wie du behauptest, auch wirklich in diesem Koffer waren.»

Meistgelesene Artikel