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Versicherungen Ein E-Bike ist nicht immer ein Velo

Das Elektrovelo wird aus der Garage gestohlen, doch die Versicherung will für den Schaden nicht aufkommen. Begründung: Das E-Bike sei kein Velo, sondern ein Mofa und deshalb von der Versicherungsleistung ausgeschlossen. Doch nicht alle Versicherungen sehen das so.

Velo ist Velo, könnte man meinen. Das Konsumentenmagazin «Espresso» hat nun aber festgestellt: Das ist nicht immer der Fall. Elektrovelos sind abhängig von ihrer Kategorie Fahrräder, oder aber Mofas, je nach Definition der Versicherung. Viele E-Bike-Besitzer wissen das nicht, und so sind Probleme mit der Versicherung vorprogrammiert.

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Zum Beispiel bei Nadine Hafner: Sie kaufte letztes Jahr ein neues Elektrovelo für 4400 Franken. Mit dem neuen E-Bike bekam sie unter anderem ein Formular zum Bezug eines gelben Mofa-Kontrollschildes. Das sei für diese Elektrovelo-Kategorie notwendig, damit man richtig unfallversichert sei. Frau Hafner löste die gelbe Nummer und dachte, die Versicherungsfrage sei damit geregelt.

Allerdings währte die Freude am elektrifizierten Drahtesel nur kurz, denn im Sommer dieses Jahres wurde es aus der Sammelgarage gestohlen. Wie es sich gehört, meldete Frau Hafner den Diebstahl sofort bei der Polizei und bei ihrer Hausrat-Versicherung, der Axa-Winterthur.

Auf das Kontrollschild kommt es an

Diese gab einen überraschenden Bescheid: Da das E-Bike ein gelbes Kontrollschild benötigt, ist es kein Velo, sondern ein Mofa. Und Mofas sind bei Axa von der Hausratversicherung nicht gedeckt. Axa bezahlt den Schaden nicht.

Die Krux an der Sache: E-Bikes gibt es in zwei verschiedenen Kategorien. Die schwächeren Elektrovelos haben nur eine Leistung bis zu 0,25 Kilowatt und bieten eine Tretunterstützung bis zu 25 km/h. Sie gelten als Velos und benötigen - noch bis Ende Jahr - eine Velovignette (siehe Box unten). Die schnelleren E-Bikes sind stärker als 0,25 Kilowatt und erreichen damit viel höhere Geschwindigkeiten - ähnlich wie ein Töffli. Für diese E-Bikes braucht es eine gelbe Töfflinummer.

Nadine Hafner hat diese Nummer pflichtbewusst gelöst. Allerdings sagte ihr niemand, dass das neue Velo bei ihrer Versicherung in die Kategorie Mofa fällt. Und diese sind bei der Axa Winterthur nicht automatisch gedeckt, erklärt Dieter Gosteli, Leiter Privatkunden bei der Axa Winterthur gegenüber «Espresso»: «Es gibt bestimmte Produkte, in denen diese E-Bikes nicht mitversichert sind. Deshalb muss man sehr vorsichtig sein, wenn man sich ein Elektrovelo zulegt.» Diese versicherungstechnische Unterscheidung zwischen Velo und Mofa ist Nadine Hafner zum Verhängnis geworden.

Unklare Vertragsbestimmungen

Die Ironie der Geschichte: Axa-Winterthur bietet seit einem Jahr eine neue, teurere Hausratversicherung an. Dort sind alle Elektrovelos, egal mit welcher Leistung, standardmässig gegen Diebstahl versichert. Für Nadine Hafner gelten allerdings noch die alten Bestimmungen. Immerhin gibt Dieter Gosteli zu, dass die allgemeinen Vertragsbedingungen nicht ideal formuliert sind: «Da habe wir uns nicht ganz klar ausgedrückt. Bei einer nächsten Überarbeitung werden wir das selbstverständlich anpassen.»

Die Axa-Winterthur erwähnt also künftig, dass Elektrovelos in der Standard-Hausratversicherung nicht gedeckt sind. Nadine Hafner nützt das leider nichts mehr. Sie bleibt auf dem Schaden sitzen. «Ich ärgere mich sehr», meint die junge Frau, «für mich ist das viel Geld und aus meiner Sicht ist es nicht mein Fehler.»

Unbedingt Deckung bei der Versicherung abklären

Damit E-Bike-Besitzer nicht in eine solche Situation geraten, sollten sie unbedingt bei ihrer Hausrat-Versicherung abklären, ob ihr elektrifizierter Drahtesel gegen Diebstahl versichert ist. Die verschiedenen Versicherungen handhaben diese Fahrräder nämlich unterschiedlich, wie eine kurze Umfrage von «Kassensturz» gezeigt hat.

Velovignette hat ausgedient

Bisher waren Fahrradfahrer mit dem Kauf der Velo-Vignette automatisch versichert. Das Parlament hat diese obligatorische Haftpflichtversicherung abgeschafft. Ab 2012 gibt es die Vignette nicht mehr. Neu ist dann bei Fahrradunfällen die Privathaftpflicht zuständig. Fahrradfahrer, die noch keine Privathaftplicht abgeschlossen haben, sollten das daher nachholen. Die Haftpflichtversicherer nehmen diese Änderung automatisch vor. Noch offen ist, ob die Prämien durch den ausgedehnten Versicherungsschutz ansteigen werden.

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