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Wohnen Aufgepasst beim Schädlingsbekämpfer

Wer Ungeziefer Zuhause hat, ist angewiesen auf eine kompetente Beratung. Diese hätte sich auch eine «Espresso»-Hörerin gewünscht, als sie schwarze «Würmer» in der Wohnung vorfand. Statt des Ungeziefers war sie viel Geld los. «Espresso» deckt die fragwürdigen Methoden eines Schädlingsbekämpfers auf.

Ein Bekannter hatte Christine Suter einen Schädlingsbekämpfer empfohlen. Sie rief sogleich an und vereinbarte einen Termin. Am nächsten Morgen erschien er dann auch pünktlich. Christine Suter erinnert sich: «Ohne gross die Wohnung anzuschauen wusste er bereits anhand eines Handyfotos, um welchen Schädling es sich handelt: Es seien ‹Wurm-Amöben›.»

Vorauszahlung von 2000 Franken

Um diese bekämpfen zu können, brauche er sofort Geld, um das Mittel zu beschaffen. Christine Suter: «Der Mann betonte, dass er auch schon auf den Materialkosten sitzen geblieben sei und deshalb jetzt auf Nummer sicher gehen wolle.» Christine Suter fuhr in ihrer Verzweiflung sogleich zur Bank und übergab dem Schädlingsbekämpfer 2000 Franken. Zusätzlich unterschrieb sie einen Servicevertrag.

Der Mann behandelte die Wohnräume im Sprühverfahren und verwendete dabei das Mittel Cislin. Da die Behandlung keinerlei Wirkung zeigte, schickte Christine Suter zwischenzeitlich eine vermeintliche «Wurmamöbe» ins Labor. Die Diagnose: Es handelt sich keineswegs um «Wurmamöben», sondern um Tausendfüssler.

Kopfschütteln beim Verband

Gemäss dem Verband der Schweizerischen Schädlingsbekämpfer VSS hat der kritisierte Mann zwar eine Fachbewilligung als Schädlingsbekämpfer. Er sei aber nicht Verbandsmitglied und bei den Weiterbildungskursen sei er jeweils nicht anwesend. Das Vorgehen bei Frau Suter sei unprofessionell, sagt Sprecherin Isabelle Landau: «Es gibt keine Schädlinge, die Wurm-Amöben heissen.» Ausserdem habe sie in der Branche noch nie von einer Vorauszahlung für die Beschaffung von Mitteln gehört. Isabelle Landau: «Das finde ich sehr zweifelhaft. Wenn jemand eine solche Anzahlung verlangt, würde ich mir gut überlegen, ob ich ihn für eine Behandlung anstellen würde.»

Manchmal komme es jedoch vor, dass Schädlingsbekämpfer bei bestimmten Behandlungen wie beispielsweise einem Wespennest sofort Geld für Leistungen wollten, die erbracht wurden. Aber nicht im Vornherein.

Falsche Methode zur Bekämpfung

Laut der Verbandssprecherin ist zudem bei Tausendfüssler-Befall eine Insektizid-Behandlung, wie sie bei Christine Suter angewandt wurde, mehr als fraglich. Isabelle Landau: «Die Tausendfüssler vermehren sich nicht in Innenräumen, sondern draussen.» Um das Problem effektiv zu bekämpfen, müsse man es bei der Wurzel anpacken. Schädlingsbekämpfer müssten also zunächst herausfinden, woher die Tausendfüssler kommen.

Da die Behandlung keine Wirkung zeigte, brach Christine Suter sie ab und forderte wenigstens einen Teil ihres Geldes zurück. Ohne Erfolg. Erst als sich «Espresso» einschaltet, bezahlte der Schädlingsbekämpfer 700 Franken zurück.

Keine Einsicht des Schädlingsbekämpfers

Gemäss SRF-Rechtsexpertin Gabriela Baumgartner hätte Christine Suter grundsätzlich das Recht, den gesamten Betrag zurückzufordern, da der Schädlingsbekämpfer den Vertrag nicht eingehalten hat. Ob eine solche Forderung jemals erfüllt würde, ist mehr als fraglich. «Espresso» hat Kenntnis von dutzenden Betreibungen im Umfang von insgesamt mehreren hunderttausend Franken, die gegen den Betroffenen hängig sind. Christine Suter weiss: «Ich muss mir das verlorene Geld wohl ans Bein streichen.»

Der betroffene Schädlingsbekämpfer wollte auf Anfrage gegenüber «Espresso» keine Stellung nehmen. Er betonte in einem Telefongespräch einzig, er habe alles richtig gemacht.

Was tun, wenn der Schädlingsbekämpfer kommen muss?

  • Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Wenn auf sofortige Behandlung gedrängt wird, sollte man stutzig werden.
  • Erst die Arbeit, dann der Lohn: Vorauskasse bei hohen Beträgen sind in der Branche unüblich.
  • Wenn immer möglich, sollte man gerade bei grösseren Aufträgen eine zweite Meinung einholen.
  • Eine Fachbewilligung alleine bedeutet bei Schädlingsbekämpfern wenig. Inhaber sind z.B. nicht dazu verpflichtet regelmässig an Weiterbildungen teilzunehmen.
  • Im Zweifel kann man sich an den Verband der Schweizerischen Schädlingsbekämpfer wenden.

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