Als Martin Jost nach drei Jahren aus seiner 4-Zimmer-Wohnung auszog, bekam er mit dem alten Vermieter Streit. Die Verwaltung entdeckte in der WC-Schüssel einen kaum sichtbaren Haar-Riss. Sie wollte, dass er das WC auf eigene Kosten ersetzt.
Keine billige Angelegenheit. Im Übergabe-Protokoll beim Einzug stand nichts von einem Schaden am WC. Martin Jost hatte allerdings keine Ahnung, wie es zum Riss in der Schüssel gekommen war. Er war überzeugt, dass er nichts dafür konnte. Deshalb weigerte er sich, zu bezahlen.
Tabelle benennt die Lebensdauer
Um solche Streitereien zu verhindern, haben sich Mieterverband und Hauseigentümerverband auf eine Lebensdauertabelle geeinigt. Sie wird von beiden Seiten anerkannt und benennt die Lebensdauer einzelner Wohnungsteile.
So hat ein Wandanstrich mit Dispersions-Farbe zum Beispiel eine Lebensdauer von 8 Jahren. Das heisst: Wer nach vier Jahren aus der Wohnung auszieht, muss nur die Hälfte der Kosten für einen neuen Anstrich übernehmen. Allerdings auch nur dann, wenn die Wand vor dem Einzug neu gestrichen worden war und sie der Mieter dann übermässig abgenutzt hat.
Bei normaler Abnutzung muss der Mieter nichts bezahlen. Nach acht Jahren in der Wohnung muss der Mieter in keinem Fall einen Beitrag an einen Wandanstrich leisten.
Die Tabelle brachte auch Klarheit für die Familie Jost: Ihr WC war 11 Jahre alt. Weil Toiletten gemäss Tabelle 35 Jahre Lebensdauer haben, musste sie noch für den Rest, also für 24 der 35 Jahre aufkommen. Ihr Anteil an den Kosten betrug also 24/35. Inklusive Einbau-Arbeiten bezahlten sie rund 800 Franken.
Mieterverband kommt vor Ort
Können sich Mieter und Vermieter trotz Lebensdauer-Tabelle nicht einigen, ist es oft sinnvoll, professionelle Hilfe zu holen: Der Mieterverband stellt für 150 Franken einen Berater zur Verfüung, der bei der Wohnungsabgabe mit dabei ist und die Rechte des Mieters vetritt.
Genau protokollieren beim Einzug
Und noch ein Tipp: Um sich später Ärger beim Auszug zu ersparen, ist es schon beim Einzug wichtig, alle Mängel im Übergabe-Protokoll festzuhalten. Jedes Detail sollte aufgeschrieben werden. Und: Das Protokoll erst unterschreiben, wenn darin alle Schäden vermerkt sind.