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Knollenblätterpilz gegessen – und überlebt
Aus Puls vom 28.10.2013.
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Pilze nur nach Kontrolle geniessen

Pilzliebhaber kommen derzeit voll auf ihre Kosten: In Feld und Wald spriessen die schmackhaften Gewächse – und leider auch ihre giftigen Pendants. Wer sicher sein will, dass nur Geniessbares in der Pfanne landet, lässt sein Sammelgut kontrollieren.

Pilze sammeln ist für viele ein liebgewonnenes Hobby mit dem angenehmen Nebeneffekt einer schmackhaften Bereicherung des Speisezettels. Unangenehm wird es, wenn sich unter die geniessbaren Exemplare ein ungeniessbarer oder gar giftiger Pilz mischt. Die Folgen können lebensgefährlich sein.

Folgende Regeln und Vorsichtsmassnahmen minimieren das Risiko einer unverdaulichen Pilzmahlzeit:

  • Übelkeit nach Pilzgenuss?

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    Die Ursache muss kein Giftpilz sein. Unverträglichkeiten, Allergien, bakterielle Lebensmittelvergiftungen etc. kommen ebenso in Frage. Wichtig: Verlieren Sie bei Unwohlsein nach einem Pilzessen oder bei Verdacht auf eine Vergiftung keine Zeit! Kontaktieren Sie sofort einen Arzt oder nutzen Sie die 24-Stunden-Hotline von www.toxi.ch – Telefon 145.

    Nur bekannte Pilze sammeln. Wer mit der Materie nicht gut vertraut ist, sollte das Hobby den Spezialisten überlassen.
  • Pilze in offenen Körben «luftig gelagert» transportieren. Plastiksäcke und andere luftdichte Gefässe eignen sich nicht für den Pilztransport.
  • Alle gesammelten Pilze vor der Zubereitung unbedingt bei einer amtlichen Pilzkontrollstelle überprüfen lassen. Verlassen Sie sich nicht auf gut gemeinten Rat von Bekannten oder auf zweifelhafte Tests (bitterer Geschmack auf der Zunge, Verfärben von Silberlöffeln beim Kochen etc.).
  • Keine rohen Pilze essen. Pilze eigenen sich nicht als Salat oder zum Dippen.
  • Frische Pilze sind nur beschränkt haltbar – sofort zubereiten und geniessen. Pilzgerichte können problemlos ein zweites Mal erwärmt werden, falls sie in der kurzen Zwischenzeit im Kühlschrank gelagert und vor dem Genuss noch einmal richtig erhitzt wurden.

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