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Betreuung zu Hause «Dürfen Betreuerinnen auch Pflegehandlungen durchführen?»

Eliane Albisser, Jasmine Truong und Beat Vogel haben Ihre Fragen im «Puls»-Chat beantwortet.

Fachpersonen im «Puls»-Chat

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Eliane Albisser

Gewerkschaftssekretärin Rechtsberatung

VPOD Region Basel

Dr. Jasmine Truong

Sozial- und Kulturgeografin

Universität Bern | CareInfo

Beat Vogel

Leiter Caritas Care

Caritas Schweiz

Chatprotokoll

Wie viel Wohnraum braucht es, damit man sich über 24-Stunden-Betreuung überhaupt Gedanken machen kann?

Beat Vogel: Es braucht ein eigenes, abschliessbares Zimmer. Und die sanitären Anlagen müssen benützbar sein.

Wie schnell findet man so eine Betreuungspflegerin für zu Hause? Der Zustand meines Vaters verschlechtert sich zusehends, aber noch kann er einigermassen für sich selber sorgen. Das kann in einem halben Jahr aber ganz anders aussehen. Soll ich mich dann umsehen, oder macht das jezt schon Sinn? Und wo schaut man da überhaupt so?

Beat Vogel: Es macht Sinn, sich schon jetzt umzusehen. Das kann man auf Google und indem man mit Bekannten spricht. Oder auch mit der Spitex. Die Organisation braucht von ein paar Tagen bis zu drei Wochen. Aus unserer Erfahrung ist es wichtig sich genug Zeit zu nehmen.

ich habe als Haushalthilfe seit Jahren eine Putzfrau und musste dafür eine spezielle Unfallversicherung für Fr. 100.- pro Jahr abschliessen.Frage: müsste für eine zusätzliche Betreuungsperson eine weitere Unfallversicherung abgeschlossen werden und wäre dafür auch eine nochmalige separate Anmeldung beim Sozialversicherungszentrum nötig?

Eliane Albisser: Grundsätzlich muss jede/r Arbeitnehmer/in (AN) unfallversichert sein. Ab 8h Arbeitszeit pro Woche muss die AN auch für Nichtberufsunfälle versichert werden. Die Prämie bemisst sich nach dem individuellen Risiko. Fragen Sie bei Ihrer Unfallversicherung nach.

Eine pensionierte Nachbarin steht unserer Mutter fast rund um die Uhr bei und will dafür partout kein Geld annehmen. Wir fragen uns aber trotzdem, ob wir nicht verpflichtet sind, für sie eine Versicherung abzuschliessen?

Eliane Albisser: Das ist keine einfache Frage. Die Abgrenzung zwischen freundschaftlicher Hilfeleistung und einem Arbeitsverhältnis, bei dem Lohn und Sozialversicherungsleistungen geschuldet sind, gestaltet sich teilweise schwierig. Relevant ist vorliegend, ob Ihre Mutter auf die haushälterischen Tätigkeiten bzw. Betreuung angewiesen ist. Mit anderen Worten, wie verbindlich ist das Arrangement, wie stark abhängig ist Ihre Mutter von der Nachbarin, wie regelmässig sind die Hilfeleitungen etc.? Wenn Ihre Mutter und Sie als Angehörige Sicherheit wollen, würde ich mich bei der kantonalen Ausgleichskasse diesbezüglich erkundigen und die Situation genau schildern. Hier lässt sich die Frage nicht abschliessend beurteilen.

Kann die Betreuung mit polnischen 24h-Betreuerin eine Win-Win-Situation sein?

Beat Vogel: Im Idealfall ja. Aber neben einer legalen Anstellung braucht es auch eine gute Unterstützung durch eine Fachperson, die für die Betreuerin immer erreichbar ist. Und es braucht eine Regelung und Überprüfung von Arbeitszeit, Freizeit und Präsenzzeit.

Sind diese Polinnen nicht einfach mega glücklich mit diesem Job?

Jasmine Truong: Die Rund-um-die-Uhr Betreuung in der Schweiz ist für sie eine Möglichkeit, den eigenen Lebensstandard zu sichern. Die Pendelmigration bringt jedoch grosse Entbehrungen mit sich: Soziale Isolation, mögliche Entfremdung der eigenen Familie, physische und psychische Belastung.

Das ist doch reine Ausbeutung mit diesen 24h-BetreuerInnen oder, Frau Albisser?

Eliane Albisser: Ja, wenn eine effektive 24h Betreuung gefordert ist, d.h. eine Betreuung-rund-um-die-Uhr, dann kann diese Arbeit meines Erachtens nicht von einer Person geleistet werden. Die Betreuer/innen sind dann nämlich faktisch an den Privathaushalt gefesselt: Kaum Freizeit und viele Nachteinsätze. Diese ernorme Arbeitsbelastung schlägt sich früher oder später auf die Gesundheit der Betreuerinnen nieder.

Warum finanzieren wir das Pflegesystem nicht über Steuern für Reiche? Damit wir allen eine gute Pflege zugute kommen lassen können?

Beat Vogel: Die Pflege zu Hause ist gut geregelt mit Spitex. Sie ist auch finanziert. Nicht geregelt ist die Betreuung. Dafür setzt sich die Initiative www.gutaltern.ch ein.

Wie kann man die Gewerkschaft in ihrem Kampf unterstützen? Und warum macht der Bund so wenig?

Eliane Albisser: Ganz einfach, indem man Mitglied wird und sich auch über die Berufsbranchen hinweg mit den Betreuer/innen solidarisiert. Der Bundesrat hat sich leider aus der Verantwortung gezogen, indem er entschieden hat, dass die Kantone die sog. 24h Betreuung regulieren sollen - und dies notabene in den nicht verbindlichen Normalarbeitsverträgen.

Muss die Betreuerin dann Miete zahlen für das Zimmer?

Eliane Albisser: Nein, es ist dem Arbeitgeber (AG) grundsätzlich erlaubt, dass er vom Bruttolohn "Kost und Logis" abzieht. Der Abzug beträgt pro Monat bis zu knapp CHF 1000, was den Lohn nochmals stark relativiert.

Nachbaren von mir ist ein älteres Ehepaar! Sie werden auch zu Hause betreut! Hauptsache wird die Frau betreut! Der Mann braucht machmal auch hilfe! Meine Frage ist jetzt! Wird es für die Betreuerin für zwei Personen zu betreuen zu viel? Auch wenn die Person einen Monat die das ätere Ehepaar betreut und dann einem Monat eine andere Betreuerin das Ehepaar betreut!

Beat Vogel: Bei einem Paar kann die Betreuung einfacher sein, wenn ein Ehepartner noch gut in Form ist. Dann ist es manchmal für die Betreuerin sogar einfacher, ihre Freizeit richtig zu beziehen. Wenn beide Ehepartner Betreuung benötigen gilt für uns die Leitlinie, dass die Betreuung in 45 Stunden pro Woche möglich sein muss.

Können Angehörige (alle über 80jährig) die demenzerkrankte Schwester daheim betreuen oder wird diese zwangweise in ein Heim eingewiesen. Die Patientin ist Inderin, Muttersprache Hindi, konnte sehr gut Deutsch, was aber in Vergessenheit gerät.

Beat Vogel: Die Betreuung eines demenzkranken Menschen ist meist anspruchsvoll. Aber auch ältere Angehörige können das leisten. Allerdings sollten sie Unterstützung annehmen: Von der Spitex und/oder von der Alzheimervereinigung.

Was wäre am einfachsten, damit es gute Löhne für die Betreuenden gibt? Braucht es dazu so einen Gesamtarbeitsvertrag?

Jasmine Truong: Ein Teil der Personalverleihfirmen untersteht bereits einem GAV (GAV Personalverleih). Dienstleistungen im Privathaushalt sind nicht dem Arbeitsgesetz unterstellt. Zwar gibt es einen Mindestlohn, aber die Regelung der Arbeitszeit liegt in einem rechtlichen Graubereich und wird oft nicht eingehalten. Privathaushalte können wesentlich zu besseren Arbeitsbedingungen und fairen Löhnen beitragen. Weitere Informationen dazu finden Sie unter www.careinfo.ch

Ist das nicht gefährlich, wenn eine Person 24h arbeitet? Und ist das nciht für beide gefährlich, also die Betreuerin und die Betreute?

Eliane Albisser: Diese Arbeit ist körperlich und mental sehr belastend und fordernd, gerade wenn die betreuungsbedürftige Person zum Beispielt dement ist oder auf Unterstützung beim Gehen angewiesen ist. Viele brauchen zum Beispiel jede Nacht (teilweise mehrmals) Unterstützung beim Gang auf die Toilette. Hier ist es naheliegend, dass sich die Betreuer/innen nicht genügend erholen können und ja, dann kann es gefährlich werden.

Wie gut sind die Arbeitnehmenden in der Schweiz integriert? Wie kann man die Integration unterstützen?

Beat Vogel: Bei der Caritas stellen wir nur Pendelmigrantinnen an. Sie wollen ihren Lebensmittelpunkt in ihrem Herkunftsland behalten, weil sie ihre Freunde und ihre Familie dort haben. Sie wollen sich in der Schweiz nicht niederlassen. Aber sie brauchen einen guten Kontakt zu den Angehörigen und eine Fachperson im Hintergrund, die sie unterstützt. Das machen unsere regionalen Einsatzleiterinnen.

Welche Aufgaben/Tätigkeiten können/dürfen die Betreuerinnen ausführen? Wo wird die Grenze zu den pflegerischen Leistungen der Spitex gezogen?

Jasmine Truong: Zu den Tätigkeiten der Betreuerinnen gehören hauswirtschaftliche Aufgaben und Betreuung. Wenn die Betreuerin auch Pflegetätigkeiten übernehmen soll, muss sie dafür qualifiziert sein. Der Lehrgang zur PflegehelferIn des Schweizerischen Roten Kreuzes SRK befähigt zur Ausführung der Grundpflege (Körperpflege, Ernährung, Mobilität). Andere Pflegetätigkeiten dürfen nur mit einer kantonalen Bewilligung ausgeübt werden. Informationen dazu finden Sie bei den Gesundheitsbehörden Ihres Wohnkantons.

Wenn die Betreuerin dann 6 Wochen zurück nach Polen geht, müsste man sie in dieser Zeit auch bezahlen??

Eliane Albisser: Nein, bezahlt wird nur die Einsatzzeit im Privathaushalt. Aus diesem Grund muss der Lohn dann jeweils auch doppelt so lange reichen.

Mein Vater (90) lebt seit einem knappen Jahr im Pflegeheim (RAI Stufe 8) und ist dort sehr unglücklich. Er hat mehrere Schlaganfälle hinter sich und hat Schwierigkeiten bei der Grob- und Feinmotorik, beim Gleichgewicht, beim Sprechen und Hören. Stürze kommen alle 2-3 Wochen mal vor. Meine Mutter lebt noch in der elterlichen Terrassenwohnung und ausser einer ausgeprägten Vergesslichkeit geht es ihr ziemlich gut. Käme unter diesen Umständen eine Betreuung zu Hause überhaupt in Frage

Beat Vogel: Die Betreuung zu Hause ist in dieser Situation nicht durch eine einzelne Care-Migrantin möglich. Neben der Betreuung benötigt Ihr Vater viel Pflege und viel Aufmerksamkeit, weil er sturzgefährdet ist. Zuhause würde das zwei bis drei Personen brauchen.

Guten Abend.In der Sendung wurde die Arbeitsverhältnisse von Betreuern aus dem Ausland erläutert. Ich selbst bin Betreuer meiner schwer demenzkranken Mutter. Ich Arbeite hier tatsächlich 24/7. Konkret heisst das ununterbrochene Präsenzzeit. Meine Mutter kann es sich nicht leisten, eine weitere Person, mit entsprechenden Kostenfolgen, wie sie in der Sendung genannt wurden, anzustellen. Obwohl sie eine relativ gute Altersrente hat. Die Kosten des APH wären weitaus höher.

Jasmine Truong: Pflegende und betreuende Angehörige sind oft grossen Belastungen ausgesetzt. Unter www.info-workcare.ch/de finden Sie Informationen und Entlastungsmöglichkeiten. Finanzierungsmöglichkeiten können beispielsweise mit der Pro Senectute-Organisation in Ihrem Kanton geprüft werden.

Eine Tages Betreuerin ist a) eine Festangestellte, diese 24-Stunden im Einsatz steht. Davon darf diese Pflegefachfrau 8 Stunden aufschreiben und 16 Stunden gelten als Rufbereitschaft, was heisst; dass sie im Haus in ihrem Zimmer WACH bleiben muss, damit sie bei Bedarf SOFORT helfen kann. Warum schützt der BUND diese Pflegefachfrauen nicht? Auch ihre Gewerkschaft tut nichts....

Eliane Albisser: Das ist oft ein Problem - insbesondere bei privaten Anstellungen. Hier werden regelmässig Verträge über 42h pro Woche vereinbart, in der Praxis gehen dann aber die betreuungsbedürftigen Personen und auch die Angehörigen oftmals davon aus, dass faktisch eine rund-um-die-Betreuung geleistet wird. Das ist hochproblematisch. Und auch Gerichte haben schon entschieden, dass diese Überstunden rückwirkend nachbezahlt werden mussten. Daher muss man genau hinschauen - und das tun die Gewerkschaften.

Die Aussage, dass keine Pflegeleistung übernommen wird ist nicht korrekt. Es gibt Agenturen welche diese Leistung anbieten. Es würde mich interessieren, welchen Beitrag die Ergänzungsleistung übernehmen kann bei Betreuung zu Hause. Für die Alters-und Pflegeheime werden grosse Summen übernommen.

Beat Vogel: Ein Anbieter mit einer Spitex-Lizenz kann auch Pflegeleistungen anbieten und diese über Krankenkasse abrechnen. Die Betreuung hingegen kann nicht über die Kasse abgerechnet werden. Für sogenannte Krankheits- und Behinderungskosten übernehmen die Ergänzungleistungen maximal einen Betrag von CHF 25'000 pro Jahr. Das reicht nicht, um jemanden anzustellen. Armutsbetroffene Menschen haben deshalb leider zu Hause nicht dieselben Möglichkeiten wie Wohlhabende.

Wir haben uns für Personalvermittlung entschieden, d.h. wir werden selber Arbeitgeber. Die Lohnbuchhaltung macht ein Treuhandbüro. Beim vorgelegten Berechnungsbespiel wird der Ferienzuschlag 8.33 % zum Lohn geschlagen, dieses Geld müssten wir zurückbehalten und bei Ferien auszahlen. Anstellung im Monatslohn: da wären doch die Ferien schon drin? Zuschlag Ferienentsch. kenne ich nur bei Stundenlohn. Was empfehlen Sie, Stundenlohn oder fixer Monatslohn? Arbeitsvertrag für 12 Monate, keine Pendlerin

Eliane Albisser: Wenn Sie die Arbeitnehmerin 12 Monate anstellen, würde ich Ihnen einen fixen Monatslohn anstellen. Dies sorgt für die Betreuerin für eine gewisse Regelmässigkeit und monetäre Sicherheit.

Wir wollen eine Frau aus Polen privat einstellen. Vorerst einmal für 3 Monate. Wie viel denken Sie, sollte der Nettolohn sein, lso auch nach Abzug der Fr. 990 für Kost und Logis? (Bei 5 Tage Woche und 42 Std/Woche)

Jasmine Truong: Mit dem aktuellen Mindestlohn für ungelernte Betreuerinnen wären das Fr. 18.90 pro Stunde. Das entspricht einem Monatslohn von Fr. 3440.–. Falls die Ferien nicht bezogen werden, müssen bei vier Wochen Ferien 8,33 Prozent zum Bruttolohn aufgerechnet werden, bei fünf Wochen 10,64 Prozent. Eine genaue Berechnung finden Sie unter: http://careinfo.ch/de/category/information-privathaushalt/lohnbestimmungen-privathaushalt/ Beachten Sie, dass auch Bereitschaftsdienst zwingend entlöhnt werden muss. Sobald eine Betreuerin mehrheitlich Betreuungs- und Pflegeaufgaben ausübt, müssen Sie den üblichen Lohn für Betreuungs- und Pflegetätigkeiten bezahlen.

Weshalb müssen Angehörige einen Dienst erbringen können, welcher den gesetzlichen Anforderungen des Arbeitsverhältnisses nicht genügt. Während Dritte Arbeitnehemer hier durch das Gesetz geschützt werden?

Beat Vogel: Diese Frage stellt sich bei jeder Art von Betreuung. Angehörige leisten tatsächlich in unserer Gesellschaft unglaublich viel. Es gibt einige Ansätze zur Entlastung von pflegenden Angehörigen, etwa durch das Rote Kreuz, Pro Senectute oder die Spitex. Und: Es gibt die Möglickkeit, dass Angehörige sich durch die Spitex in ihrer Region anstellen lassen. Leider wird das noch wenig praktiziert.

+++ @ Dr.Truong. Danke für die Antwort. Mit der Pro Sencetute hatte ich bezüglich der Finanzierung ein Gespräch, mit einer Sozialarbeiterin. Ihre Antworten auf meine Fragen waren nicht befriedigend. Ist aber keineswegs der Fehler der Sozialarbeiterin. Es geht hier weniger um meine familiären und persönlichen Probleme. Es geht hier vielmehr um eine grundlegende sozialpolitische Frage. +++

Ich muss mit Angebot von Familie auf Sofa schlafen in Wohnung von alte Person? Ist das legal? Eine Kollegin mir geschrieben, ich hier Frage stellen soll? Sorry für mein Deutsch.

Jasmine Truong: Sie haben Anspruch auf ein eigenes Zimmer. Hier finden Sie weitere Informationen zu Kost und Logis: http://careinfo.ch/de/category/information-care-migrantin/kost-logis-care-migrantin/ (auch auf Polnisch, Ungarisch, Slowakisch und Französisch)

Elian Albisser, eine Gelernte Pflegefachfrau diese über eine Betreuungsfirma Angestellt wird, ist doch nach Schweizer Recht zu 100% Angestellt, Versichert und muss sämtliche Sozialleistungen, Lohn, Überstunden, Ferien, sowie jegliche Gesetzliche Feiertage erhalten und mindestens den Lohn im FAV erhalten? 24-Betreuung heisst, 24-Stunden Arbeit + Nachtzuschlag?

Eliane Albisser: Ja, das ist genau das Problem. Aus diesem Grund setzen wir uns dafür ein, dass eine solche Betreuungssituation nicht von einer Person alleine geleistet werden kann. Wenn eine betagte Person derart auf die rund-um-die-Uhr-Betreuung angewiesen ist, braucht es unserer Ansicht nach mehrere Betreuer/innen, die sich täglich abwecheln.

+++ Glauben Sie, dass das Preis-Leistungsverhältnis im Altersheim besser ist? Meine Erfahrung mit meiner Mutter im Alterszentrum. Die Begleitung zum Arzt, Zahnarzt muss selber über die Spitex organsiert werden. Coiffeur, Hörgerate prüfen , Optiker und Physio müssen ebenfalls selber oder von den Angehörogen organsiert und begleitet werden. Das Essen in den Heimen entspricht selten den Vorstellungen der Bewohner. Die Betreuerinnen können auch die Pflege übernehmen wenn sie SRK Anerkennung besitzen. +++

Bei der Pflege von Personen mit beginnender, oder ausgeprägter Demenz kann es zu verbalen, oder gar physischen Übergriffen vom Betreuten auf den Pfleger/die Pflegerin kommen. Welchen rechtlichen Schutz geniessen die Arbeitskräfte in einer Rung-um-die-Uhr Betreuung falls es in solchen Situation zur physischen Schädigung der Pflegenden kommt? Und welche Art von psychologischem Beistand können sie erhalten um mit solchen, zum Teil äusserst schwierigen Arbeitsbedingungen umgehen zu können?

Beat Vogel: Bei Demenz ist die Betreuung am Anspruchsvollsten. Eine Person kann - und soll - das nicht alleine tragen müssen. Diese Betreuung muss man unter mehreren Leuten aufteilen: Angehörige, Spitex, Betreuerin, andere Dienste. Es braucht einen richtigen Einsatzplan. Bei der Caritas 24 Stunden Betreuung steht der Betreuerinnen eine regionale Einsatzleitung zur Verfügung - im Notfall rund um die Uhr.

Eine Herausforderung der Pflegetätigkeit im Ausland kann eine schwierige Intergration in die Gesellschaft hier in der Schweiz sein. Gibt es Regelungen, die eine Integration solche Pfelegekräfte in die Schweiz fördern? Ich denke hierbei an Sprachkurse, oder weiterführende Ausbildungs- und Qualifikationsmassnahmen die es den Pflegekräften erlauben sich während der Ausübung ihrer Tätigkeit auch für den Schweizer Arbeitsmarkt noch attraktiver zu machen?

Jasmine Truong: Eine Möglichkeit für Betreuerinnen ist es, den Lehrgang zur Pflegehelfer/in des Schweizerischen Roten Kreuzes zu absolvieren. Er befähigt sie zur Ausführung der Grundpflege.

Dürfen Betreuuerinnen auch Pflegehandlungen durchführen - beispielsweise Mediakmente abgeben oder jemanden bei Bedarf waschen und oder gegen Wundliegen massieren, wenn dies ausserhalb der Spitex Zeiten anfällt? Beispeilsweise nachts? Bei sterbenden Menschen? Wo sind die Grenzen?

Jasmine Truong: Zu den Tätigkeiten der Betreuerinnen gehören hauswirtschaftliche Aufgaben und Betreuung. Wenn die Betreuerin auch Pflegetätigkeiten übernehmen soll, muss sie dafür qualifiziert sein. Der Lehrgang zur PflegehelferIn des Schweizerischen Roten Kreuzes SRK befähigt zur Ausführung der Grundpflege (Körperpflege, Ernährung, Mobilität). Andere Pflegetätigkeiten dürfen nur mit einer kantonalen Bewilligung ausgeübt werden. Informationen dazu finden Sie bei den Gesundheitsbehörden Ihres Wohnkantons.

Meine Mutter ist sehr Dement, wohnt noch bei uns (Mann und mir) zu Hause. In eine 2-Zimmerwohnung in unserem Haus. Wenn wir Ferien haben können wir sie ins Pflegeheim bringen. Sie hat Pflegestufe 6 (Rai) Weiterhin betreue ich sie für 100 %. Die Pflege, Haushalt, Essen, Extrernes, alles alleine,ich habe keine Geschwister und sie ist zu dement dass jemand mir helfen könnte. Auch Nachts stehe ich 2 mal auf und helfe sie. Ich bekomme nur Fr 900.- Hilfslosenentschädigung. Ist das nicht zu wenig?

Beat Vogel: Ja, das ist zu wenig für alles, was Sie leisten. Haben Sie Unterstützung von der Alzheimervereinigung, vom Roten Kreuz, von Freiwilligen oder von der Pro Senectute? Vielleicht könnten Sie sich von der Spitex anstellen lassen, um Ihre Mutter zu betreuen. Das geht, wird aber nur selten gemacht.

Chat-Admin: Der Experten-Chat ist beendet – danke für die interessanten Fragen! Mehr Informationen zum Thema finden Sie auf https://www.srf.ch/sendungen/puls/betreuung-zu-hause-it-sicherheit-in-der-medizin-op-besteck

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