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24-Stunden-Betreuung Auch Jadwiga braucht mal Pause

Rund um die Uhr zu Hause betreut. Für Betagte eine angenehme Lösung. Für Betreuende nur, wenn sie fair ist – und legal.

Den Tag beginnt die 99-jährige Hedy Langendorf auf ihrem Hometrainer. Für ihr hohes Alter ist sie beneidenswert fit. Körperlich wie geistig. Doch die Witwe lebte alleine in ihrem Zuhause – was ihren Angehörigen nicht gefiel.

«Jetzt ist fertig! Ich möchte nicht hören, dass du eines Tages hinfällst und niemand hier ist», erklärte ihr die Tochter eines Tages. Diese Angst kennen die meisten, die betagte Eltern haben. Eine naheliegende Lösung ist das Altersheim. Doch das kam für Hedy Langendorf nicht in Frage.

Die Hilfe nach Hause holen

Also kam die Betreuung zu ihr. Und zwar in Form von Katarzyna Galeziewska – einer 24-Stunden-Betreuerin aus Polen – und ihrer slowakischen Kollegin, mit der sie sich jeden Monat abwechselt.

Hedy Langendorf will vor allem nicht allein sein, Sicherheit und Gesellschaft haben, den Haushalt abgeben können. In der Nacht lässt sie beispielsweise die Tür immer einen Spalt offen – nur für den Fall der Fälle. «Nötig war das aber noch nie», erklärt sie.

Aufgabenbereiche einer 24-Stunden-Betreuer/-in

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Die Aufgabenliste der Betreuenden gestaltet sich ganz individuell auf den Kunden abgestimmt. So kann es lediglich darum gehen, dass eine betagte Person nicht allein im Hause ist und Unterstützung im Haushalt bekommt. Nur einfachste pflegerische Hilfeleistungen dürfen 24-Stunden-Hilfen übernehmen. Denn die eigentliche Pflege braucht eine spezielle Bewilligung. Sie ist somit eine Aufgabe für die Spitex. Die Kombination von Pflege durch die Spitex zusammen mit einer betreuenden Person stellt ein hilfreiches Arrangement dar, um den Pflegebedürftigen so lange wie möglich das Leben im eigenen Heim zu gewährleisten.

Aber auch wenn es mehr braucht als Gesellschaft und Haushaltshilfe, können Betreuungspersonen eingesetzt werden. So beispielsweise bei Lore Meier. Die 91-jährige ist körperlich und geistig fragil. Ihre Betreuerin Jadwiga Kowalewska braucht viel Verständnis. Die aus Polen stammende Frau schöpft dabei aus ihrer Erfahrung mit den eigenen Eltern, die vor zehn Jahren gestorben sind.

Unter fairen Bedingungen geht die Rechnung auf

Dabei sind viele der Pendelmigrantinnen eigentlich beruflich überqualifiziert. Jadwiga Kowalewska beispielsweise lernte in ihrer Heimat Polen Kauffrau. Doch gute Arbeit ist dort rar. Und da ihre Kinder nun erwachsen sind, entschloss sie sich zu einem Leben als Pendelmigrantin. Sie lebt sechs Wochen in der Schweiz bei Lore Meier und dann sechs Wochen in Polen.

Für sie geht diese Rechnung auf. Mit dem verdienten Geld kann sie nämlich ihre Kinder unterstützen, sich ab und zu sogar Ferien oder einen Besuch beim Coiffeur leisten.

Arbeitszeit, Freizeit & Bereitschaft

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Pendelmigrantinnen sind vom Arbeitsgesetz nicht erfasst, denn die Tätigkeit im Privathaushalt ist ausgenommen. Arbeits- und Ruhezeiten, Vergütung von Präsenzzeiten sind also nicht verbindlich geregelt. Nur für den Mindestlohn gelten Vorgaben des nationalen Normalarbeitsvertrags oder des Gesamtarbeitsvertrags Personalverleih.

Dadurch ist die grösste Schwierigkeit bei einer sogenannten 24-Stunden-Betreuung, dass die angestellte Betreuungsperson auch zu ihrer rechtmässigen Pausen- und Freizeit kommt. Je nach Erwartungen der Kunden und Kundinnen kann dies sehr unterschiedlich sein. Es gibt viele Haushalte, in denen das Konzept hervorragend funktioniert und beide Seiten, sowohl Kundin als auch Betreuerin, das Anstellungsverhältnis schätzen. Leider gibt es jedoch auch viele Fälle, in denen 24-Stunden-Betreuung wortwörtlich genommen wird. Und weil es keine klare Definition davon geben kann, wann Arbeit ist, wann Bereitschaft und wann Freizeit, ist das Risiko, ausgenutzt zu werden, gross.

Bei Frau Meier und Jadwiga Kowalewska stimmt das Verhältnis – für beide Parteien. Denn die demenzkranke Lore Meier schläft die Nacht durch, ist am Tag zufrieden, und die Familie anerkennt auch die Bedürfnisse der Betreuerin. So hat Jadwiga Kowalewska immer wieder Pausen und Freizeit, die sie nach ihren Wünschen gestalten kann.

Doch nicht alle Arrangements sind so glücklich. So mancher Schweizer Haushalt, der eine Betreuerin beschäftigt, nimmt den Begriff 24-Stunden-Betreuung allzu wörtlich.

«Du bist schliesslich eine 24-Stunden-Betreuerin»

Frau B. (Name der Redaktion bekannt), eine 24-Stunden-Betreuerin, musste jeden Tag warten, bis ihre Kundin ins Bett wollte. Doch die Betagte war auf eine spezielle Windel angewiesen, die sie jeweils vor dem Schlafengehen angezogen bekam. Ins Bett wollte sie jedoch nicht vor 23 Uhr, obwohl sie davor auch schon schlief – nur vor dem Fernseher.

Frau B. musste darum jeden Tag wach bleiben und abwarten. Meist erst nach Mitternacht konnte sie dann ihrer Kundin die Windel anziehen und endlich selbst ins Bett. Die Kundin empfand ihr Verhalten als korrekt. «Du bist hier schliesslich eine 24-Stunden-Betreuerin», sagte sie.

Und nicht nur die Hilfesuchenden können für Schwierigkeiten sorgen. Denn in den meisten Fällen wird eine Betreuungsperson durch ein Unternehmen engagiert. Und nicht alle meinen es nur gut mit ihren Angestellten.

Verschiedene Anstellungsformen

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Es gibt verschiedene Möglichkeiten, eine ausländische Haushalts- und Betreuungshilfe zu finden und anzustellen.

  • Direktanstellung : Die Kunden können sich selbst eine Betreuerin suchen und anstellen. Die Kunden sind dann Arbeitgeber und schliessen mit der Betreuerin einen Normalarbeitsvertrag Hauswirtschaft (NAV) ab. Minimallohn und Sozialleistungen sind zwingend.
  • Vermittlerfirma : Dasselbe gilt, wenn die Betreuerin durch eine Firma vermittelt wird. Die Firma will dafür eine Vermittlungsgebühr, die Kunden sind die Arbeitgeber.
  • Verleihfirma : Wer froh ist, dass eine Firma alle rechtlichen und organisatorischen Fragen der Anstellung voll übernimmt, engagiert die Betreuerinnen via Schweizer Verleihfirma. Diese schliesst mit der Betreuerin einen Vertrag ab, gestützt auf den Gesamtarbeitsvertrag Personalverleih. Auch hier gelten Minimallöhne.
  • Legale und illegale Firmen: Firmen, die ausländische Betreuerinnen an Schweizer Haushalte vermitteln oder verleihen, müssen ihren Firmensitz in der Schweiz haben und über eine kantonale und eidgenössische Bewilligung verfügen. Bewilligte Firmen sind beim Seco abrufbar.

Frau B. war beispielsweise wiederholt für eine Firma tätig, die illegal aus der Slowakei operiert. Jene Firma lässt Frauen scheinbar selbständig arbeiten, also ohne Sozialversicherungen: Schwarzarbeit. Der Vertrag legt tiefe Löhne fest – unter dem in der Schweiz festgelegtem Minimallohn –, die in bar auszuzahlen sind.

Schweizer Familien sind geizig. Die schauen nur aufs Geld.
Autor: Frau B. 24-Stunden-Betreuerin

Den vermittelten Kunden wird dann 24-Stunden-Bereitschaft versprochen. Freizeit nur nach Möglichkeit. Doch der tiefe Preis und die Rund-um-die-Uhr-Bereitschaft machte die Kundschaft auch nicht auf die Illegalität aufmerksam. Es war ihr schlicht gleichgültig, so Frau B. «Schweizer Familien sind geizig. Die schauen nur aufs Geld», fasst Frau B zusammen.

Faire Löhne und würdige Entschädigung der Präsenzzeit

Tiefe Preise klingen verlockend. Laut dem Verleiher Silvain Kocher kann es sich bei einem vereinbarten Preis von weniger als 6000 Franken pro Monat jedoch nicht um eine faire Anstellungsbedingung handeln.

Nur wenn der Preis über diesen 6000 Franken liege, erhält der Betreuer oder die Betreuerinnen, nach Abzügen von Kost und Logis und den Sozialabgaben, einen Nettolohn von etwa 2700 bis 3200 Franken.

Eliane Albisser arbeitet beim Rechtsdienst der Gewerkschaft des Schweizerischen Verbands des Personals öffentlicher Dienste (VPOD). Für sie ist eines klar: Nur wenn für die Arbeit der 24-Stunden-Betreuung auch das Arbeitsgesetz gilt, kann ein faires Anstellungsverhältnis wirklich gewährleistet werden. Denn dort werden Ruhezeiten festgelegt und eine faire und würdige Entschädigung der Präsenzzeit verhandelt.

Heutige Reform-Vorschläge mündeten lediglich in einen unverbindlichen Modell-Normalarbeitsvertrag des Bundes. Zu dessen Umsetzung müssen die Kantone nun bis im Sommer Stellung beziehen.

Trotz heute bestehender Gesetzeslücken: Werden diese nicht von Verleiher, Vermittler oder der Kundschaft ausgereizt und stimmt die Chemie zwischen Betreuenden und Betagten, können durchaus herzliche Beziehungen entstehen. So, wie es bei Lore Meier und ihrer Betreuerin Jadwiga Kowalewska der Fall ist.

Weitere Informationen

Hilfe bei der Anstellung von Haushaltshilfen durch Private

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Der Basler Verein Zentrale Abrechnungsstelle für Sozialversicherungen (ZAS) hat sich auf die Anstellung von Haushaltshilfen durch Private spezialisiert. Die Stelle übernimmt gegen eine Gebühr Verwaltungsaufgaben, z.B. die Anmeldung bei Sozialversicherungen, und erstellt Lohnausweise.

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