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Fehlerkorrektur Korrekt zum Beitrag «1.-August-Feuerwerk vielerorts verboten»

Im Beitrag zeigen wir eine Übersichtskarte der Schweiz mit den Feuerwerksverboten. Beim Kanton Graubünden sind die Informationen unvollständig. Zwar gilt, dass die Gemeinden Feuerwerksverbote erlassen können. Das trifft aber nur innerhalb der jeweiligen Siedlungsgebiete zu. Ausserhalb der Siedlungsgebiete gelten die kantonalen Bestimmungen. Und die haben das Abbrennen von Feuerwerk untersagt. Davon ist praktisch der ganze Kanton betroffen.

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