Amtshilfe bei berechtigtem Verdacht
Steuerdelikte werden nicht mehr durch das Bankgeheimnis geschützt, weder in der Schweiz noch in Luxemburg, Belgien oder in Österreich. Die Schweiz wird gemäss Bundesrat nur auf Anfrage bei begründeten Steuerdelikten Auskunft geben. Das Bankgeheimnis gelte weiterhin unverändert für alle Bankkunden mit Steuersitz in der Schweiz.
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